Zug: Energy Invest Prozess

Freispruch: Nachweis des Betrugs nicht gelungen

Das Thema er erneuerbaren Energien war die letzten Jahre brandaktuell und wurde vor allem in der EU stark gefördert: Eine neue Windenergie-Anlage wird montiert.

(Bild: PD)

Das Strafgericht Zug hat einen Deutschen und zwei Schweizer verurteilt, weil sie 179 Anlegern insgesamt 4,5 Millionen Franken für «Energieausleihen» aus der Tasche zogen. Nun liegt das begründete Urteil vor, aus dem hervorgeht, warum es für die Verurteilung wegen Betrugs nicht reichte.

Es klang alles so schön: Laut dem Prospekt investierte eine schweizerische Unternehmensgruppe namens «Invest Energy Group» mit Sitz in Zug weltweit in den Bau und Betrieb von regenerativen Kraftwerken (Solar- und Windparks), um so erneuerbare Energien zu produzieren.

Doch in Realität war nichts dahinter ausser viel heisse Zuger Luft. Die Firmeneigner nahmen das Geld ein,  dann wanderte es in die eigene Tasche und in ein Einfamilienhaus in Berlin-Steglitz, in dem der Hauptbeschuldigte sich ein Wohnrecht gesichert hat.

Begründetes schriftliches Urteil

Der grosse Betrugsfall wurde Anfang 2017 verhandelt (zentralplus berichtete). Nun liegt zentralplus das begründete schriftliche Urteil vor, es ist 172 Seiten dick. Das Kollegialgericht unter dem Vorsitz von Marc Siegwart macht sehr deutlich, was es von den Machenschaften der drei Männer hält.

Im Verkaufsprospekt fänden sich «ein nachgerade unverschämter Strauss von Unwahrheiten», schreibt das Gericht zum Beispiel. Manche Aussagen bezeichnet es gar als «reinstes Geschwätz».

Zu den angeblichen Absicherungen der Darlehen durch europäischen Banken heisst es: «Keine Bank besichert, ohne ihrerseits weitergehende Sicherheiten zu erhalten, irgendwelche Schulden einer windigen, aus einem Firmenmantel entstandenen Unternehmung, welche von einem mehrfach wegen Betrugs vorbestraften Direktor geführt wird.» Gemeint ist damit der Berliner Gerd N., der Drahtzieher der ganzen Sache.

Kein kommerzieller Erfolg

Und weiter: Die Gesellschaft Energy Invest sei bereits überschuldet gewesen, als sie ihre Tätigkeit begann. «Sie unterhielt nicht ansatzweise Geschäftstätigkeit, welche irgendwelche Erträge hätte abwerfen können», liest man im Urteil.

Doch ebenso klar macht das Strafgericht, dass für die Verurteilung wegen «gewerbsmässigen Betrugs» die Beweise und Argumente der Staatsanwaltschaft nicht genügten. Vom Betrugs-Vorwurf sprach das Gericht das Trio deshalb frei. Nach den strengen Beweisanforderungen im Strafprozess könne Gerd N. die Arglist zu wenig überzeugend nachgewiesen werden. Der Nachweis eines «Lügengebäudes» fehle zum Beispiel.

Im Zweifel für den Angeklagten

Das Gericht entschied deshalb nach dem Leitsatz «Im Zweifel für den Angeklagten». Auch wenn der Berliner Gerd N. «in seiner undurchsichtigen bis schlampigen Art» und unter gleichzeitiger Abzweigung möglichst vieler Gelder gehandelt habe, sei davon auszugehen, dass er mit der Energy Invest dennoch «eine gewisse Investitionstätigkeit mit erneuerbaren Energieanlagen aufzubauen versuchte» und nach dem Eingang von Geldern damit begann.

Dieses Haus im Berliner Bezirk Steglitz-Zehlendorf gehört den  Anlegern.

Dieses Haus im Berliner Bezirk Steglitz-Zehlendorf gehört den  Anlegern.

(Bild: Screenshot Google Maps)

Wegen anderer Delikte verurteilt

Deshalb sprach das Gericht die drei Männer vom Vorwurf des gewerbsmässigen Betrugs frei. Verurteilt hat es sie wegen anderer Delikte. Gerd N. wurde wegen der mehrfachen ungetreuten Geschäftsbesorgung und der unbefugten Entgegennahme von Publikumseinlagen schuldig gesprochen. Er soll dafür drei Jahre und sechs Monate in Gefängnis. Dazu muss er zwei Drittel der Verfahrenskosten von rund 20’000 Franken begleichen.

Der angeklagte Schweizer Albert T. wurde ebenfalls wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und der unbefugten Entgegennahme von Publikumseinlagen schuldig gesprochen. Dazu kommt Unterlassung der Buchführung und mehrfache Urkundenfälschung. Das Strafgericht hat ihn dafür zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Davon sind neun Monate unbedingt. Der Rest ist bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren. Dazu kommen drei Viertel der Verfahrenskosten.

Der dritte Beschuldigte, der Schweizer Daniel W., wurde nur schuldig gesprochen wegen der ungefugten Entgegennahme von Publikumseinlagen. Das Gericht hat ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten bei einer Probezeit von drei Jahren verurteilt. Er muss einen Drittel der Verfahrenskosten tragen.

1,5 Millionen zurück zahlen

Das Gericht hat auch über die Privatklagen und Entschädigungen entschieden. Gerd N. und Albert T. müssen die Invest Energy Holding AG in Liquidiation, welche durch den Zuger Anwalt Urs Lichtsteiner repräsentiert wird, mit total 1,5 Millionen Franken entschädigen. Die darüber hinaus bestehende Zivilforderung wird auf den Zivilweg verwiesen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es wurde Berufung eingelegt, der Fall wird am Zuger Obergericht nochmals verhandelt und beurteilt werden.

Siehe auch unseren Bericht über die Sicht der Staatsanwaltschaft zu diesem Fall.

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