Knutwil muss Schulhaus neu planen

Kantonsgericht gibt Naturschutz-Organisationen recht

Um diese Weiher in Knutwil geht es: Sie dürfen laut Naturschutz-Organisationen nicht tangiert werden.

(Bild: zvg/Maria Jakober)

Das Luzerner Kantonsgericht hat eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Organisationen Pro Natura Luzern und BirdLife Luzern gutgeheissen. Es geht um eine umstrittene Platzierung eines Schulpavillons in Knutwil. Die Baubewilligung ist somit aufgehoben.

Das Gericht hat den beiden Naturschutzorganisationen die von der Gemeinde verwehrte Beschwerdelegitimation zugesprochen, dies teilen Pro Natura Luzern und BirdLife Luzern mit. «Dass die Gemeinde uns die Legitimation zur Einsprache abgesprochen hatte, war ein vermeidbarer Fehler. Die unerwünschten Verzögerungen beim Bau des Schulpavillons hätten verhindert werden können», findet Samuel Ehrenbold, Geschäftsführer Pro Natura Luzern.

Die Naturschutzverbände hoffen nun darauf, dass die Gemeinde den geplanten Schulpavillon anders platziert und Rücksicht auf bestehende Weiher nimmt. Bereits in einer Einsprache im Herbst 2016 hatten die beiden Naturschutzorganisationen festgehalten, dass die örtlichen Bedingungen es zulassen würden, den Schulpavillon so zu platzieren, dass weder
 Weiher noch der Uferbereich tangiert würden.

«Wir sind weiterhin offen für einen Dialog und
gehen davon aus, dass die Verantwortlichen der Gemeinde nun auch die Chance eines solchen Lebensraums in Schulnähe erkennen», sagt Maria Jakober, Geschäftsführerin von BirdLife Luzern.

Mit dem Urteil des Kantonsgerichts sind der Nichteintretensentscheid und die Baubewilligung aufgehoben worden. Damit spielt das Kantonsgericht den Ball zurück an die Gemeinde, die das Baugesuch und die Einsprache der Naturschutzverbände neu beurteilen muss.

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