SP will Heuschrecken und Mehlwürmer aus der Region

Insekten: Bitte so schnell wie möglich in die Läden und auf die Teller!

Bald legal in der Schweiz: Insekten als Lebensmittel.

(Bild: fotalia)

In einem dringlichen Postulat fordert der Luzerner SP-Kantonsrat Hasan die Regierung auf, alles Mögliche zu unternehmen, dass die seit 1- Mai durch das neue Lebensmittelgesetz zugelassenen Insektenarten so schnell als möglich im Kanton Luzern verkauft werden können.

Am 1. Mai 2017 trat das überarbeitete Lebensmittelgesetz in Kraft, welches Grillen, europäische Wanderheuschrecken und Mehlwürmer als Lebensmittel zulässt. Die Schweiz nehme damit, so schreibt der Luzerner SP-Kantonsrat Hasan Candan, eine Pionierrolle ein, sei es damit doch das erste Land der EU, welches dies gesetzlich erlaube. Ebenfalls in der Poleposition stünden mit der In‐Snekt GmbH aus Hergiswil am Napf und der Entomos AG (Spin‐off der Andermatt Grupp) in Grossdietwil zwei innovative Unternehmen, welche Insekten als Nahrungsmittel produzieren.

In den Medien habe man kürzlich in der Luzerner Zeitung lesen können, dass trotz in Krafttreten des neuen Gesetzes, die Produktion bei der In‐Snekt GmbH auf Eis gelegt worden sei, weil ihr die kantonale Bewilligung fehle. Weiter vernehme man dem Artikel, dass in den Kühlregalen von Coop noch keine Insekten zu finden seien. Die Entomos AG sei der Zulieferer für Coop und beziehe für ihre Produktion den Grossteil der Insekten aus dem Ausland (Holland, Belgien, Dänemark oder England).

Aktuell werden Insekten noch aus Europa importiert

In diesen Ländern werde der Verkauf von Insekten toleriert, sei aber gesetzlich nicht erlaubt, weshalb sich diese Länder mit dem Export von Insekten schwertun. «Der Kanton Luzern hat nun die einmalige Chance als Erster in Europa, Insekten zum Verkauf zuzulassen. Wir erachten dies als grosse Chance, dass der Kanton Luzern hier ebenfalls wie die In‐Snekt GmbH oder die Entomos AG eine Vorreiterrolle einnimmt», so Candan. Es biete sich ihm nämlich die Möglichkeit, ein starkes Signal auszusenden, als Förderer einer innovativen neuen Branche und dass sich Luzerner Unternehmen zukünftig als Marktleader etablieren könnten. Nicht zuletzt stehe das Präsidialjahr im Zeichen der Innovationen. Die Dringlichkeit ergebe sich daraus, dass das Anliegen keinen Aufschub ertrage, denn wenn der Kanton diesen Prozess nicht umgehend vorantreibe, seien andere schneller und Luzern verliere diese einmalige Chance des Alleinstellungsmerkmals.

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