455'000 Franken von säumigen Luzerner Kommunen

Asylbereich: Die 37 Muster-Gemeinden werden belohnt

Luzerner Gemeinden, die ihr Aufnahmesoll im Asylbereich 2016 nicht erfüllten, erhielten eine Rechnung vom Kanton. Total 455’000 Franken wurden in Rechnung gestellt, 280’000 Franken davon wurde bis heute bezahlt. Davon profitieren die pflichtbewussten Gemeinden. Sechs Gemeinden wehren sich bis heute gegen die Zahlung.

Wer das Aufnahme-Soll im Asylbereich nicht erreicht, muss dafür zahlen – das ist bekannt. Auf der anderen Seite profitieren jene Gemeinden, die sich an die kantonalen Vorgaben halten.

Die Gemeindeverteilung wurde Anfang 2016 im Kanton Luzern eingeführt, als der Druck im Asylbereich zunahm. Der Kanton konnte nicht mehr alle Asylbewerber und Flüchtlinge selber unterbringen. 49 Luzerner Gemeinden waren verpflichtet, innert zehn Wochen Asylunterkünfte zur Verfügung zu stellen.

Gemeinden, die ihr Aufnahmesoll bis 4. April 2016 nicht erfüllten, mussten gemäss der kantonalen Asylverordnung eine entsprechende Ersatzabgabe entrichten. Von den 49 betroffenen Gemeinden hatten 19 ihr Aufnahmesoll bereits vor Ablauf der Frist erfüllt. Die restlichen 30 Gemeinden entrichteten im Verlauf des Jahres ein- oder mehrmalig Ersatzabgaben für die fehlenden Plätze.

Insgesamt hat der Kanton Luzern den Gemeinden im Rahmen der Gemeindeverteilung Ersatzabgaben von 455’520 Franken in Rechnung gestellt. Davon wurden bis heute 282’590 Franken überwiesen. Dieser Betrag werde nun anteilsmässig an die 37 Gemeinden ausbezahlt, die ihr Aufnahmesoll übererfüllt haben, teilt der Kanton Luzern mit.

Am meisten profitiert Ruswil, die Gemeinde erhält über 40’000 Franken – Schötz erhält immerhin noch 7 Franken (hier die gesamte Liste).

Die Auszahlung des Restbetrags von 172‘930 Franken verzögert sich aufgrund von Einsprachen von sechs Gemeinden. Es handelt sich dabei um die Gemeinden Eich, Mauensee, Neuenkirch, Romoos, Schongau und Udligenswil (hier geht’s zur Übersicht).

Trotzdem ist der Kanton zufrieden: «Die gute Zusammenarbeit mit den Gemeinden hat sich während der Gemeindeverteilung bewährt», erklärt Philippe Otzenberger, kantonaler Asyl- und Flüchtlingskoordinator, und ergänzt: «Die Verteilung der Ersatzabgaben ist deshalb ein schöner Zeitpunkt, um den Gemeinden nochmals unseren Dank auszusprechen. Ohne ihre Unterstützung und Solidarität hätte der Kanton alleine die damals schwierige Situation nicht bewältigen können.»

Die Gemeindeverteilung wurde Ende 2016 aufgehoben. Grund war die deutlich ruhigere Lage im Asylwesen und das Vorhandensein von ausreichend Plätzen in den kantonalen Asylzentren.

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