Leserbrief zur Abstimmung über günstigen Wohnraum

«Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum ist eine Realität»

Der Zuger alt Stadt- und Kantonsrat Eusebius Spescha schreibt in einem Leserbrief zur Wohnraum-Abstimmung, warum der Kanton laut ihm ein beherztes JA brauche. Zur Argumentation nimmt er gar die Bundesverfassung zur Hand.

Leserbrief:

Artikel 41 der Bundesverfassung definiert als Sozialziel, dass «Wohnungssuchende für sich und ihre Familie eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden können» (Absatz 1 Bst. e). Dass die Situation im Kanton Zug sehr weit davon weg ist, diesem Auftrag gerecht zu werden, dürfte wohl unbestritten sein.  Die kantonale Initiative für bezahlbaren Wohnraum verlangt, dass bis in 20 Jahren mindestens 20 % des Wohnraums nach Grundsätzen des preisgünstigen Wohnungsbaus oder der Kostenmiete vermietet werden sollen. Eine vernünftige und massvolle Forderung angesichts der bestehenden Not an bezahlbarem Wohnraum, sollte man meinen. Eigentlich könnte diese Initiative auch aus der bürgerlichen Mitte kommen.

Die Tatsache aber, dass es die linken Jungparteien JUSO und Junge Alternative sind, welche diese Initiative lanciert haben, scheint irgendwelche Reflexe ausgelöst zu haben. Mit seltsamen Argumenten, wie Planwirtschaft, Aushebelung des Kapitalismus, Behinderung des Markts, Bevormundung und ähnlichem wird die Initiative schlecht geredet, ohne aber aufzuzeigen, wie denn eine Verbesserung der Situation auf anderem Wege möglich wäre. In der Abstimmungs-(des)information rühmt die Regierung das bewährte und erfolgreiche Zuger Fördermodell. Allerdings war meine bisherige Suche nach Menschen, die von diesem ach so tollen Modell profitieren, bisher nicht besonders ergiebig.

Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum ist eine Realität. Dagegen etwas zu tun, ist ein Auftrag der Bundesverfassung. Geben wir mit einem beherzten JA Kanton und Gemeinden den Auftrag, in den nächsten zwanzig Jahren mehr als bisher zu tun, um die Situation zu verbessern.

Eusebius Spescha, alt Stadt- und Kantonsrat

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