Bundesgericht schickt Fall teilweise zurück

Freispruch von Ignaz Walker aufgehoben

Das Urner Obergericht muss ein drittes Mal über den Fall Ignaz Walker urteilen. Der Freispruch des ehemaligen Nachtlokalbetreibers vom Vorwurf des versuchten Mordes an seiner Ex-Frau halte nicht stand, so das Bundesgericht.

Der ehemalige Erstfelder Cabaret-Betreiber Ignaz Walker beschäftigt das Urner Obergericht weiter: Das Bundesgericht hat den Fall teilweise zurückgewiesen. Walkers Freispruch vom Vorwurf des versuchten Mordes an seiner Ex-Frau wird aufgehoben.

Ignaz Walker wird vorgeworfen, einen Killer auf seine frühere Ehefrau angesetzt zu haben. Sie wurde im November 2010 durch drei Schüsse lebensgefährlich verletzt. Das Urner Obergericht sprach ihn vor rund einem Jahr jedoch vom Vorwurf des versuchten Mordes frei. Walker bestritt die Vorwürfe stets. Verurteilt wurde der heute 48-Jährige hingegen, weil er 2010 vor seiner Bar auf einen Gast geschossen haben soll, ihn jedoch nicht traf. Das Urteil wurde sowohl von Walker, als auch von der Staatsanwaltschaft sowie der Exfrau ans Bundesgericht weitergezogen.

Beweise ungenügend gewürdigt

Das Bundesgericht kommt nun teilweise zu einem anderen Schluss. Was den Freispruch betrifft, halte dieser auf der Grundlage der vom Obergericht vorgenommenen Beweiswürdigung vor Bundesrecht nicht stand, heisst es in einer Mitteilung. «Die Würdigung der einzelnen Beweise durch die Vorinstanz ist in verschiedener Hinsicht ungenügend begründet, nicht nachvollziehbar oder gar offensichtlich unhaltbar.» Auch die Gesamtwürdigung der Beweise sei nicht rechtsgenügend. Das heisst: Das Obergericht des Kantons Uri muss den Fall in diesem Punkt neu beurteilen.

Bestätigt hat das Bundesgericht die Verurteilung hingegen des Betroffenen wegen Gefährdung des Lebens im Zusammenhang mit dem Schuss auf den Bargast. Dieses Urteil ist damit rechtskräftig.

Es ist bereits das zweite Mal, dass das Bundesgericht den Fall ans Urner Obergericht zurückweist. Ursprünglich wurde Walker in beiden Punkten vom Obergericht schuldig gesprochen und zu 15 Jahren Haft verurteilt. Das Bundesgericht hiess 2014 allerdings die Beschwerde des Verurteilten teilweise gut und verlangte eine Neubeurteilung. Diese erfolgte im April 2016 – und hält nun teilweise ebenfalls nicht stand. Der Fall gab einerseits zu reden, weil der ehemalige Nachtlokalbetreiber über viereinhalb Jahre in Untersuchungs- und Sicherheitshaft sass. Andererseits, weil insbesondere die «Rundschau» des Schweizer Fernsehens massive Kritik am Verfahren publik machte.

Zurzeit befindet sich Ignaz Walker wegen eines anderen Delikts im Kanton Luzern in Untersuchungshaft. Er soll in Schenkon mehrere Hightech-Velos gestohlen haben (zentralplus berichtete).

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