Fussballfans zündeten Strobo in S-Bahn

Luzerner Polizei beschlagnahmt mehr als 1000 Feuerwerkskörper

Beschlagnahmtes pyrotechnisches Material.

(Bild: zvg)

Eine dumme Idee hat Folgen: Anfangs April wurden drei junge Männer festgenommen, die in einer S-Bahn zwischen Sursee und Emmenbrücke ein Blitzlicht gezündet haben. Nun hat die Polizei über 1000 verbotene pyrotechnische Gegenstände sichergestellt, welche die drei minderjährigen Fussballfans illegal in die Schweiz importiert hatten.

Drei Jugendliche wurden anfang April erwischt, als sie illegal Feuerwekrskörper aus Deutschland in den Raum Luzern transportierten: und zwar, weil einer von ihnen, ein 15-jähriger in der S-Bahn zwischen Sursee und Emmenbrücke ein Strobo-Licht zündete, bei der er sich Brandverletzungen zuzog. 

Knallkörper, Rauchpetarden, Bodenknaller, Rauchbomben und Strobos

Der Lokführer hatte damals umgehend die Polizei informiert. Diese hatte die drei Missetäter beim Bahnhof Emmenbrücke genommen. Am Montag nun gab die Luzerner Polizei bekannt, was sie bei den sogenannten Fussballfans so alles gefunden hat. Im Umfeld des Bahnhof wurde nämlich weiteres, verstecktes Material gefunden.

Insgesamt hat die Polizei 1044 pyrotechnische Gegenstände sichergestellt. Dabei handelt es sich laut Communiqué um Knallpetarden, Knallkörper, Rauchpetarden, Bodenknaller, Rauchbomben, Blitzlichter und diverses Handfackeln. Sämtliche sichergestellten Gegenstände sind laut Polizei in der Schweiz verboten.

Feuerwerk für untere Ligen gedacht

Die Jugendliche sagten bei einer ersten Befragung aus dass sie die Ware in Polen bestellt und in Deutschland abgeholt hätten. «Wir wollten die Pyros für Spiele auf unteren Ligen einsetzen», habe einer der Betroffenen der Polizei zu Protokoll gegeben. Bei den drei Personen handelt es sich um zwei FC-Luzern-Fans und einen FC-Basel-Fan. Einer der Betroffenen hat bereits ein Stadionverbot.

Der Schaden seitens der SBB – Sachschaden am Zug plus Folgen der Störung und Verspätungen von insgesamt 42 Zügen– betrage 50’000 Franken, hiess es in der Mitteilung weiter. Die SBB habe Strafantrag gestellt, um ihre Ersatzansprüche im Strafverfahren geltend machen zu können.

Die Untersuchungen führen die Staatsanwaltschaft Luzern und die Jugendanwaltschaft. Die Bundesanwaltschaft wurde über den Sachverhalt informiert.

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