Stefan Thöni postet Foto auf Twitter

Zuger Pirat provoziert mit Tännler-Plakat

Der Zuger Pirat Stefan Thöni vor einem der umstrittenen Plakate.

(Bild: Montage les)

Die Zuger Plakataffäre sorgt weiter für Aufsehen. Obwohl die Plakate aus dem Internet verschwunden sein müssten, postet der Zuger Pirat, Stefan Thöni, das Foto diesen Samstag erneut auf Twitter. Angst vor Konsequenzen hat er keine. Tännler soll ihn ruhig verklagen, so Thöni.

Seit diesem Freitag müssen die Plakate des Komitees für bezahlbaren Wohnraum abgehängt und aus den sozialen Medien verschwunden sein. Dies hatte das Kantonsgericht diesen Donnerstag in einer superprovisorischen Verfügung entschieden (zentralplus berichtete). Die beiden Regierungsräte Heinz Tännler (SVP) und Matthias Michel (FDP) waren auf diesen Plakaten zu sehen und warben für ein Ja zur Wohnraum-Initiative. Dies widerspricht ihrer politischen Gesinnung und um Einverständnis für die Verwendung der Bilder wurden sie auch nicht gefragt.

Der Entscheid des Kantonsgerichts ist umstritten. Ob der Entscheid vor höheren Instanzen Bestand halten wird, derzeit völlig offen. Der Zuger Politiker Stefan Thöni (Piratenpartei) geht nicht davon aus. Er schert sich keinen Deut um die superprovisorische Verfügung und postet das Foto diesen Samstagmittag erneut. zentralplus hat bei ihm schriftlich nachgefragt, warum er das tut.

Stefan Thöni auf Twitter:


 

zentralplus: Herr Thöni, warum haben Sie das mittlerweile verbotene Bild auf Twitter erneut in Umlauf gebracht?

Stefan Thöni: Weil ich die Reaktion der Herren Regierungsräte völlig daneben finde. Ich glaube auch nicht, dass die superprovisorische Verfügung vor Bundesgericht standhalten würde – obschon das selbstverständlich immer schwer zu beurteilen ist, wenn einem die Begründung der Verfügung nicht vorliegt. Ich sehe in der Verfügung des Gerichts eine rechtswidrige Verletzung der Meinungs- und Abstimmungsfreiheit.

zentralplus: Ein bewusstes Widersetzen gegenüber einem Gerichtsentscheid ist doch sehr provokativ. Oder wie sehen Sie das?

Thöni: Die Provokation geht hier von den Herren Regierungsräten aus, die ihre unliebsame Erinnerung an ihre eignen Aussagen zensieren möchten. Soweit ich erkennen kann, ist das Plakat weder entstellend noch verleumderisch.

zentralplus: Auch wenn es nur eine superprovisorische Verfügung ist, so ist es doch ein Gerichtsentscheid. Haben Sie keine Angst vor rechtlichen Konsequenzen?

Thöni: Der Gerichtsentscheid richtete sich nicht an mich, daher bin ich daran auch nicht gebunden. Falls Herr Tännler auch mich verklagen möchte, soll er dies tun.

zentralplus: Der Entscheid richtet sich an das Komitee für bezahlbaren Wohnraum. Dieses erhält das Problem, wenn die Bilder weiter im Umlauf sind, und müsste für die Busse aufkommen. Wollen Sie diesem bewusst schaden?

Thöni: Ich gehöre dem Komitee nicht an und habe auch das Bild nicht vom Komitee erhalten, sondern von einem mir bis dato völlig unbekannten Twitterer. Das Komitee hatte also keine Möglichkeit, Einfluss auf meinen Tweet zu nehmen, und auch das Gericht verpflichtet niemanden, Unmögliches zu tun.

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