Anpassung des Planungs- und Baugesetzes angenommen

Luzerner Gemeinden sollen bei Einzonungen eine Provision erhalten

Der Mehrwertausgleich bei Zonenänderungen, wie ihn das Raumplanungsgesetz des Bundes verlangt, soll im Kanton Luzern gesetzlich verankert werden. Die Kommission Raumplanung, Umwelt und Energie (RUEK) des Kantonsrates stimmt der geplanten Änderung des Planungs- und Baugesetzes grossmehrheitlich zu.

Die RUEK beurteilt den Vorschlag des Regierungsrates zur Umsetzung der Bundesvorgaben als «ausgewogen und zweckmässig«, schlägt aber noch wenige Anpassungen vor, heisst es in einer Mitteilung des Kantons.

Die Mitglieder sehen die Notwendigkeit der Gesetzesrevision aufgrund der neuen bundesrechtlichen Vorgaben und beurteilen den Entwurf als ausgewogen.

Die grosse Mehrheit der Kommission spreche sich für die vom Regierungsrat vorgeschlagene Mehrwertabschöpfung sowohl bei Einzonungen als auch bei Auf- und Umzonungen aus. Sie legte damit das Gewicht klar auf die Gleichbehandlung und gewichtete das Argument, dass eine Mehrwertabgabe bei Auf- und Umzonungen der gewünschten raumplanerischen Verdichtung entgegenwirkt, tiefer.

Einheitlicher Satz von 20 Prozent

Die RUEK sprach sich zudem deutlich für einen einheitlichen Abgabesatz von 20 Prozent aus. Also für den bundesrechtlichen Minimalsatz für Einzonungen. Anträge auf Erhöhung oder Senkung waren chancenlos.

Eine grosse Mehrheit findet ausserdem, dass die Veranlagungskosten in jedem Fall von der Gemeinde übernommen werden müssten. Sie sollen für die Grundeigentümer in der Abgabe inbegriffen sein. Wie vom Regierungsrat vorgeschlagen, sollen die Gemeinden aber auch nach Ansicht der Kommission eine Bezugsprovision bei Einzonungen von fünf Prozent erhalten.

Die VBK hat die Geschäfte unter dem Vorsitz von Josef Dissler (CVP, Wolhusen) vorberaten. Die Vorlage wird voraussichtlich in der Maisession 2017 im Luzerner Kantonsrat behandelt.

 

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