Kosten können so gesenkt werden

RAV Zug bietet E-Learning in zehn Sprachen

Das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum Zug (RAV) hat für die Kommunikation der Pflichtinformationen für Stellensuchende eine E-Learning-Plattform eingeführt. Das Angebot sei in Deutsch und neun Fremdsprachen verfügbar, teilte das RAV mit.

Stellensuchende können die Pflichtinformationen des Regionalen Arbeitsvermittlungszentrums Zug (RAV Zug) neu zu Hause am PC durcharbeiten. Fredy Omlin, Geschäftsführer Verein für Arbeitsmarktmassnahmen (VAM) des Kantons Zug, erklärt: «Die Informationen sind mittels E-Learning in zehn Sprachen verfügbar. Fremdsprachige oder gehörlose Stellensuchende benötigen somit keine Unterstützung mehr durch eine Übersetzerin/einen Übersetzer.» 

Positive Erfahrungen mit E-Learning im Pilotprojekt

Der erste Pflichttermin für alle Stellensuchenden war bis Ende 2015 der Besuch eines Seminars in den Räumlichkeiten des RAV von rund drei Stunden über Rechte und Pflichten sowie Leistungen und Fristen. Dieses wurde wöchentlich dreimal in Gruppen bis zu 28 Personen durchgeführt. Das Referententeam setzte sich aus Mitarbeitenden der kantonalen Arbeitslosenkasse sowie aus RAV-Beratenden zusammen.
 
Anfang 2016 startete das RAV Zug mit dem Pilotprojekt für Stellensuchende aus den Bereichen kaufmännische, Informatik- und Technologie-Berufe: Sie hatten die Wahl zwischen dem Besuch des Seminars im RAV oder dem selbständigen, ortsunabhängigen E-Learning.

Die Rückmeldungen der Stellensuchenden und der RAV-Beratenden seien so positiv gewesen, dass das Pilotprojekt um die Branchen Industrie/Technik/Gesundheit sowie Gastro/Verkauf erweitert wurde. Bruno Thalmann, Leiter RAV Zug, lässt sich wie folgt zitieren: «Aufgrund der sehr positiven Erfahrungen wurde Ende 2016 E-Learning definitiv angenommen. Stellensuchende, die ein Seminar vor Ort bevorzugen, haben weiterhin einmal pro Woche diese Möglichkeit.» 

Verbesserter Einsatz der Ressourcen

Die Vorteile von E-Learning seien vielfältig: Die Stellensuchenden können in ihrer Muttersprache, zeitlich flexibel mit einem Aufwand von circa einer Stunde, die Informationen am PC, zum Beispiel zu Hause, durcharbeiten. Die Diskretion bleibe gewährleistet.

Gehörlose und fremdsprachige Stellensuchende müssen aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse keine Übersetzerin/keinen Übersetzer mehr engagieren, was Kosten spare. Ein weiterer Vorteil sei zudem, insbesondere für Arbeitnehmende während der Kündigungsfrist oder für Eltern mit kleinen Kindern, dass E-Learning individuell geplant werden kann.

Mittels schriftlicher Bestätigung wird nachgewiesen, dass die stellensuchende Person die Pflichtinformationen für Stellensuchende des RAV Zug durchgearbeitet hat. Bruno Thalmann: «Durch die Reduktion der Anzahl Seminare können wir die Kosten des RAV Zug senken und die gewonnenen Ressourcen der Referentinnen und Referenten in der Beratung für Stellensuchende einsetzen.»
 

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