Ex-JSVP-Präsident verliert vor Kantonsgericht

Anian Liebrand der üblen Nachrede schuldig gesprochen

Anian Liebrand vor dem Bezirksgericht Willisau. Dieses sprach ihn wegen übler Nachrede schuldig. (Bild: spo)

Anian Liebrand wird wegen mehrfacher übler Nachrede schuldig gesprochen. Mit der Begründung: «Nicht wer Missstände thematisiere, gehöre verurteilt, sondern die Pöbler», hatte er den Fall weitergezogen. Das Kantonsgericht stützte nun das erstinstanzliche Urteil.

Im Januar 2013 hat Anian Liebrand, damaliger Präsident der JSVP Schweiz, einen Text auf der Webseite der Partei mit dem Titel «Linksextreme Pfefferspray-Attacke auf Bürger – Wer kennt diese Chaoten?» online gestellt. Im Text dazu standen Formulierungen wie «Provokateure aus dem linksextremen Umfeld», «feige Chaoten» oder «erbärmliche Kreaturen».

Auf Fotos zeigte Liebrand zudem mehrere Personen, wovon mindestens zwei deutlich zu erkennen waren (zentralplus berichtete). Es kam zur Anzeige und das Bezirksgericht Willisau verurteilte Liebrand zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 120 Franken, also 2’400 Franken, einer Busse von 400 Franken und der Übernahme der Verfahrenskosten von 1’700 Franken (zentralplus berichtete). Die Äusserungen Liebrands hatten den Tatbestand der «mehrfachen üblen Nachrede» erfüllt.

Liebrand muss gemeinnützige Arbeit leisten

Liebrand entschied, das Urteil an das Kantonsgericht weiterzuziehen (zentralplus berichtete). Er sagte damals zu zentralplus: «Dies ist ein politisches Urteil und mit meinem Rechtsempfinden nicht vereinbar.»

Diesen Dienstag hat das Luzerner Kantonsgericht nun sein Urteil veröffentlicht. Es bestätigt das erstinstanzliche Urteil und spricht Liebrand wegen mehrfacher übler Nachrede schuldig. Ein Teil der Geldstrafe wird allerdings mit 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit ersetzt. Ingesamt hat Liebrand dem Kantonsgericht 4’520 Franken Verfahrenskosten zu bezahlen. Dem Privatkläger, einem grünen Jungpolitiker, muss Liebrand eine Anwaltskostenentschädigung von 4’911.30 Franken bezahlen.

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen Beschwerde eingereicht werden. Anian Liebrand wird sich zu einem späteren Zeitpunkt zum Urteil äussern.

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