Verurteilter zu über acht Jahren verknurrt

Tötungsdelikt Hohenrain: Haupttäter steht vor Abschiebung

Der Täter vom Tötungsdelikt in Hohenrain muss acht Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Aber kriminelle Ausländer werden seit der Ausschaffungsinitiative hart angepackt? Sein Fall wird speziell geprüft.

In Hohenrain wurde im Jahr 2009 ein Brasilianer erstochen. Der Fall entpuppte sich als sehr komplex, erst vor Kurzem kam das Gericht zu einer Entscheidung: Der Täter wurde zu acht Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Nun berichtet die «Zentralschweiz am Sonntag», dass der Mann möglicherweise seine Aufenhaltsbewilligung in der Schweiz verliert.

Nach heutigem Recht (nach Annahme der Ausschaffungsinitiative im Jahr 2010) müsste der Täter 5 bis 15 Jahre lang die Schweiz verlassen. Doch die Tat geschah 2009, deshalb gelten noch ältere Regeln. Das Amt für Migration prüft nun den Widerruf der Aufenthaltsbewilligung. Was für den Mann spricht: Er hat Familie in der Schweiz, sein jüngstes Kind ist gerade ein Jahr alt, wie die «Zentralschweiz am Sonntag» schreibt. Doch die lange Haftstrafe von über acht Jahren wiegt schwer. Die Wegweisung ist möglich, die Verhältnismässigkeit wird jetzt geprüft.

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