Neue Hinweise: Doch keine gemeinsame Suizidabsicht

Nach Tötung der 89-jährigen Ehefrau: Rentner wirft sich vor Zug

Hier passierte es am Mittwoch: Die Stadtbahn-Haltestelle Neufeld in Baar.

(Bild: PD)

Am Mittwoch Morgen warf sich bei der Stadtbahnhaltestelle Neufeld ein Rentner vor den Zug. Der 89-Jährige soll letzten Oktober seine Frau erschossen haben. Er sagte damals, dass beide gemeinsam sterben wollten. Man fand jedoch Indizien für Zukunftspläne des Mannes.

Am Mittwoch kurz vor 06.30 Uhr warf sich in Baar ein Rentner vor den Zug und verstarb auf dem Weg ins Spital. «Bei der Identitätsabklärung stellte sich heraus, dass es sich um den 89-jährigen Mann handelt, der im Oktober 2016 seine Frau erschossen hatte», schreiben die Zuger Strafverfolgungsbehörden.

Ermittler stellten Computerdateien wieder her

Es geht um eine Beziehungstat in der Stadt Zug. «Gemeinsamer Suizid ging schief», titelte zentralplus damals. Nun habe die Staatsanwaltschaft in den vergangenen Monaten umfassende, weitere Ermittlungen durchgeführt, heisst es in der Mitteilung. «Nebst der forensischen Spurenauswertung, vielen Umfeldabklärungen, Befragungen, der Einholung eines psychiatrischen Gutachtens galt es auch, mit viel Aufwand defekte Computerdateien wiederherzustellen.»

Die Auswertung dieser Daten hätten ernsthafte Zweifel an den Aussagen des Beschuldigten ergeben, wonach er und seine Frau gemeinsam aus dem Leben scheiden wollten. Aufgrund der neusten Erkenntnisse verdichtete sich in letzter Zeit deshalb der Verdacht auf ein schweres Verschulden des 89-Jährigen.

Sieben Tage in U-Haft

Laut Judith Aklin war der Verstorbene 2017 während sieben Tagen in Untersuchungshaft. Er wurde entlassen, weil keine Haftgründe mehr gegeben waren, fügt die Kommunikationsverantwortliche der Zuger Strafverfolgungsbehörden hinzu.

«Die Ermittlungen waren sehr weit fortgeschritten.» Der Rentner hätte weiter befragt werden sollen. Auch in dessen Umfeld sprachen die Behörden laut Aklin mit verschiedenen Personen.

Der Mann hatte noch Pläne

Zu den gefundenen Computerdateien sagt die Sprecherin: «Die Daten, die wir gefunden haben, zeigen klar, dass er noch Pläne hatte und nicht unbedingt in Erwägung zog, gemeinsam mit seiner Frau aus dem Leben zu scheiden. Er wollte weiter leben.»

Gemäss heutigem Ermittlungsstand war eine Anklageerhebung vorgesehen. Der Rentner hätte sich also vor Gericht erklären und verantworten müssen. Die Ermittlungen werden trotz des Ablebens des mutmasslichen Täters zu Ende geführt.

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