Menschenwürdige Beschaffung: Prüfung schwierig

Stadt Luzern geht kaum im Ausland auf Shoppingtour

IT-Beschaffungen liefen in der Kantonsverwaltung nicht immer sauber ab.

(Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Soziale Mindeststandards bei Beschaffungen aus dem Ausland zu überprüfen, sei sehr schwierig. Das schreibt der Luzerner Stadtrat in einer Antwort auf eine SP-Anfrage. Ausserdem spielen diese Kriterien kaum eine Rolle, denn es würden kaum Produkte und Dienstleistungen ausserhalb der Schweiz eingekauft.

Für die Jahre 2012 bis 2014 tätigte die Stadt Luzern rund 1’400 Beschaffungen mit einem Volumen von gegen 170 Millionen Franken. Das schreibt der Stadtrat in einer Antwort auf eine Anfrage der städtischen SP-Fraktion, unterzeichnet von Gianluca Pardini und Cyrill Studer Korevaar. Darin schreibt sie, dass gerade wenn es sich um die öffentliche Einkaufpraxis handelt, die Einhaltung von sozialen und ökologischen Kriterien Bestandteil einer glaubwürdigen Nachhaltigkeitspolitik seien. Die Stadt könne aufgrund ihrer Marktmacht eine Vorbildfunktion als verantwortungsvolle Konsumentin wahrnehmen und die Öffentlichkeit sensibilisieren.

Prüfung durch Vergabestelle schwierig

Seit 2009 hat sich der Stadtrat mit dem dem Gesetz über die Beschaffung für die Einhaltung einer sogeannten Kernarbeitsnorm verpflichtet, welche bei städtischen Beschaffungen, wie beispielsweise Lieferungen, Dienstleistungen und Bauarbeiten Anwendung findet. Da die Stadt Luzern weniger als 0.4 Prozent ihrer Beschaffungen direkt aus dem Ausland erwirbt, seien die Chancen gering, dass sie Produkte aus dem Ausland aus menschenunwürdiger Produktion einkaufe. Es könne jedoch nicht völlig ausgeschlossen werden, eine Prüfung sei jedoch sehr schwierig bis unmöglich, schreibt der Stadtrat in seiner Antwort.

Eine Frage der SP bezieht sich auf die mögliche Einführung von sozialen Mindeststandards der International Labour Organization (ILO). Diese beinhalten einen existenzsichernden Lohn, menschenwürdige und sichere Arbeitsbedingungen sowie geregelte, nicht exzessive Arbeitszeit. Aus Sicht des Stadtrates wäre eine Einführung solcher Mindeststandards in Beschaffung sehr schwierig. Eine umfassende Prüfung der Einhaltung dieser sozialen Mindeststandards durch die Vergabestelle wäre nicht möglich. 

Wie der Antwort der städtischen Exekutive weiter zu entnehmen ist, sind die städtischen Unternehmen, namentlich die ewl Gruppe, die vbl oder die Viva Luzern AG nicht den städtischen Beschaffungsrichtlinien unterstellt. Sie sind für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben selbst verantwortlich.

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