Es gibt rechtliche Schwierigkeiten

Kriens verschiebt Abstimmung über Heime

Kriens muss die Volksabstimmung über die Verselbständigung der gemeindlichen Heime muss auf den Herbst verschieben. Denn: eine vom Krienser Parlament gewünschte Anpassung der Statuten ist aus juristischer Sicht nicht möglich.

Der Gemeinderat Kriens bereitete die Verselbständigung der Heime Kriens vor und liess eine vom Einwohnerrat beschlossene Anpassung der Statuten der Aktiengesellschaft prüfen. Danach sollte für Investitionen in Sach- und Finanzanlagen über 5 Millionen Franken und für Beteiligungen an einer anderen Gesellschaft ausschliesslich die Generalversammlung der Aktiengesellschaft zuständig sein.

Nach Auskunft des Handelsregisteramts ist diese Anpassung der Statuten mit dem geltenden Recht nicht vereinbar. Die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts regeln den Sachverhalt schon endgültig. Zuständig ist und bleibt der Verwatliungsrat, eine Verschiebung der Kompetenzen auf die Generalversammlung nicht zulässig.

Eine neue Vorlage muss her

Der Gemeinderat Kriens hat deshalb entschieden, die für den 21. Mai 2017 geplante Volksabstimmung zu verschieben, wie sie am Donnerstag bekanntgab. Er werde dem Parlament eine überarbeitete Vorlage unterbreiten, welche die rechtlichen Ausführungen Rechnung trägt. Dies sei aus zeitlichen Gründen erst für die Mai-Sitzung möglich, teilte er mit. Stimmt das Parlament dann der Vorlage unter den neuen Vorzeichen zu, werde das Krienser Stimmvolk an einem Abstimmungstermin im Herbst darüber entscheiden.

Kriens verschiebt Abstimmung über Heime
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon