Stefan Thöni scheitert am Zuger Verwaltungsgericht

Piratenpartei gelangt ans Bundesgericht

Das Zuger Verwaltungsgericht gibt Stefan Thöni einen Korb: Die Gemeinde Steinhausen muss nicht in alle Protokolle pauschal Einsicht gewähren. Nun hofft die Piratenpartei auf das Bundesgericht.

Er wollte für mehr Transparenz sorgen – doch das bleibt ihm verwehrt: Stefan Thöni, Präsident der Steinhauser Piratenpartei, ist beim Verwaltungsgericht abgeblitzt. Er hatte mit einem Gesuch die Einsichtnahme in sämtliche Protokolle der Gemeinde verlangt. Der Gemeinderat sperrte sich dagegen. Wie schon der Regierungsrat lehnt nun auch das Gericht Thönis Beschwerde ab, wie der Piratenpräsident diesen Sonntag mitteilt. 

Thöni hatte im November 2015 verlangt, dass er alle Protokolle der Gemeinderatssitzungen seit dem Mai 2014 einsehen könne. Für die Behörden, Gemeinderat und später den Zuger Regierungsrat, war dieses Gesuch allerdings zu wenig präzise formuliert. Es betraf rund 40 Protokolle und über 500 Beschlüsse. Dieses pauschale und ziellose Einsichtnehmen in Verwaltungsdokumente erachtete die Regierung als unzulässig.

Thöni enttäuscht, aber kämpferisch

Ähnlich sieht es nun offenbar die nächst höhere Instanz. Das Verwaltungsgericht habe entschieden, dass gemäss kantonalem Öffentlichkeitsgesetz keine umfassende Veröffentlichung, sondern nur die Einsicht in einzelne Geschäfte erlaubt sei. «Dieses Urteil ist ein Rückschlag für die Transparenz in Zug. Es ergibt keinen Sinn, jedes Geschäft in jedem Protokoll einzeln erbetteln zu müssen», lässt sich Thöni in einer Medienmitteilung zitieren.

Doch der Präsident der Piratenpartei gibt nicht auf: «Ich bin enttäuscht, dass das Verwaltungsgericht diese schikanöse Haltung des Gemeinderates und des Regierungsrates stützt und werde das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen.»

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