Gerichtsentscheid zum Bebauungsplan Eichhof West

Weg frei für 53 Meter hohes Hochhaus in Kriens

Blick von der Luzernerstrasse aus auf das Projekt Eichhof West (Bild: zvg)

Nach einer mehrjährigen Planungsphase beschloss der Einwohnerrat Kriens 2014 den Bebauungsplan Eichhof West, der später vom Luzerner Regierungsrat genehmigt wurde. Eine Beschwerde der Anwohner gegen die mangelnde Eingliederung ist nun vom Kantonsgericht abgelehnt worden.

Eine Fläche von rund 30’000 Quadratmetern in Kriens soll überbaut werden; vorgesehen sind Wohnungen, Büros, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe, Schulen und Hochhäuser – darunter auch ein 53 Meter hohes Haus (zentralplus berichtete). Als Investor tritt die BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich auf.

Im Januar 2016 genehmigte der Regierungsrat den Bebauungsplan und wies Beschwerden von Nachbarn ab. Gegen diesen Entscheid legten die unterlegenen Nachbarn wiederum Beschwerde beim Kantonsgericht ein.

Sie machten geltend, der Bebauungsplan beruhe auf veralteten Konzepten und Gutachten, die geplanten Überbauungen würden sich nicht in die Umgebung eingliedern und die Wohn- und Lebenssituation würden durch Schattenwurf, Entzug der Aussicht und Lärmimmissionen (Verkehr) beeinträchtigt.

Nachbarliegenschaften nur geringfügig beeinträchtigt

Wie das Kantonsgericht Luzern mitteilte, hat es die Beschwerde gegen den Regierungsratsentscheid jetzt abgewiesen. Das Gericht fest, der Bebauungsplan gründe auf einer fundierten und überkommunalen Planung. Diese sei abgestimmt auf die städtebaulichen Richtlinien des Entwicklungskonzepts «LuzernSüd».

Die Liegenschaften der Nachbarn würden nur geringfügig beeinträchtigt. Auch das Argument der mangelnden Eingliederung weist das Gericht zurück. Die geplanten Bauten würden ein heterogenes Ensemble bilden, das sich an der urbanen Umgebung orientiere und in die Baulandschaft mit diversen Nutzungen einfüge.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann von den Beteiligten ans Bundesgericht weitergezogen werden.

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