Nidwaldner wegen versuchter Tötung angezeigt

Luzern: Schüler verübt Messerangriff auf Lehrer

Dramatische Szenen müssen sich im vergangenen Jahr an einer Luzerner Schule abgespielt haben. Mutmasslicherweise ging ein Schüler mit einem Messer auf seine Lehrperson los – der Vorfall endete glimpflich. Öffentlich bekannt wurde der Fall nicht und auch sonst sind Auskünfte nur spärlich erhältlich.

Diesen Mittwochvormittag stellte die Staatsanwaltschaft Luzern den Jahresbericht 2016 vor (zentralplus berichtete). Dabei wurde auch die Jugendkriminalität thematisiert – insgesamt verzeichnete die Jugendstaatsanwaltschaft 1’448 Akteneingänge, deutlich weniger als im Vorjahr. Von einem Trend zu sprechen, wäre allerdings spekulativ, da diese Zahlen immer wieder starken Schwankungen unterliegen würden, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Aussergewöhnlich: Unter den Gewaltdelikten von Jugendlichen ist eine Tötung aufgeführt. Oberstaatsanwalt Daniel Burri erklärte, dass ein Schüler mit einem Messer auf einen Lehrer losgegangen sei, der Fall jedoch glimpflich endete. Weil der mutmassliche Deliquent in Nidwalden wohnhaft sei, hätte man den Fall an die Nidwaldner Staatsanwaltschaft abgegeben. «Aus diesem Grund haben wir auch nicht dazu kommuniziert», ergänzte Mediensprecher Simon Kopp.

Beschuldigter befindet sich in Abklärungen

«Es ist richtig, dass die Jugendanwaltschaft Nidwalden infolge örtlicher Zuständigkeit gegen einen Jugendlichen ein Verfahren wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, eventuell versuchten Mordes, führt», bestätigt Jugendanwältin Rita Mathis von der Nidwalder Staatsanwaltschaft auf Anfrage. Der Vorfall liege schon einige Zeit zurück. «Das Untersuchungsverfahren ist jedoch noch hängig», so Mathis.

zentralplus hat der Anwältin schriftlich eine Reihe von Fragen geschickt. Unter anderem hätte interessiert, an welcher Schule sich der Vorfall ereignete. Da das Jugendstrafverfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinde, würden keine weiteren Auskünfte erteilt, antwortete Rita Mathis. Sie erklärte lediglich: «Der beschuldigte Jugendliche befindet sich in einer umfassenden Abklärung, forensisch-psychiatrisch als auch sozialpädagogisch.»

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