Ungesetzlich: Bundesgericht rüffelt Gemeinderat

Walchwil unterliegt vor Bundesgericht

Die Gemeinde Walchwil will die enge Geisswaldstrasse verbreitern und die Kosten von 900’000 Franken auf die Anwohner überwälzen. Nicht korrekt, sagt das Bundesgericht, dafür fehle die gesetzliche Grundlage.

Im Gebiet Ochsenrüti kann gebaut werden, das Gebiet ist aber ungenügend erschlossen. Deshalb will Walchwil die 3,5 Meter breite Geisswaldstrasse auf vier Meter verbreitern. Dies beschloss der Gemeinderat schon vor fünf Jahren.

Die Kosten von 900 000 Franken sollten nach Meinung des Gemeinderates vollständig von den anstossenden Grundeigentümern bezahlt werden. Diese wehrten sich. Mehrere Anwohner erhoben gegen das Bauprojekt und den Perimeterplan Einsprache, blitzten aber beim Gemeinderat ab, berichtet die «Zuger Zeitung».

Mehr Glück hatten sie beim Zuger Regierungsrat. Dieser befand, der Perimeterplan sei ungültig, es sei eine Privatstrasse in Korporationsbesitz. Eine gesetzliche Grundlage zur Erhebung von Perimeterbeiträgen an den Ausbau von Privatstrassen kenne das Walchwiler Strassenreglement nicht. Als das Zuger Verwaltungsgericht, wo der Gemeinderat die Verletzung der Gemeindeautonomie beklagte, zum gleichen Ergebnis kam, landete der Fall beim Bundesgericht. Dieses hat sich nun den Vorinstanzen angeschlossen. Es fehle die gesetzliche Grundlage.

Die Erweiterung muss nun die Gemeinde bezahlen. Sie muss ausserdem die Gerichtskosten von 3000 Franken bezahlen und den privaten Grundeigentümern für das Verfahren vor Bundesgericht weitere 3000 Franken überweisen.

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