Begründung der Regierung sei «nicht haltbar»

GLP Luzern bläst zum Angriff gegen die neue E-Bike-Steuer

Ein Mitarbeiter von stromvelo.ch auf einer Spritzfahrt (Bild: Linus Estermann)

E-Bikes müssen im Kanton Luzern neu eine Steuer bezahlen. Das stösst den Grünliberalen sauer auf, besonders, weil man gar nie richtig darüber informiert worden sei. Sie will nun parlamentarisch aktiv werden.

Bis jetzt zahlten Fahrräder und Motorfahrräder mit Elektroantrieb keine Verkehrssteuern. Ohne dass im Rahmen des Sparpakets KP17 darüber diskutiert oder vom Regierungsrat darauf hingewiesen wurde, sollen E-Bikes ab sofort Verkehrssteuern bezahlen (zentralplus berichtete). Die Grünliberalen haben beim Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) des Kantons nachgefragt. «Begründet wird diese neue, völlig unsinnige Steuer damit, dass dies im Zuge des Wegfalls des Bonus für die umweltfreundlichen Fahrzeuge beschlossen wurde», schreibt die Partei in einer Medienmitteilung.

Diese Begründung ist sachlich nicht haltbar, enerviert sich die GLP: «Für E-Bikes galt nie ein reduzierter Steuersatz. Dementsprechend konnte der Kantonsrat bei der Diskussion um die Abschaffung des Bonus für umweltfreundliche Autos auf keinen Fall davon ausgehen, dass diese neue Steuer für E-Bikes eingeführt werden sollte.» Die Grünliberalen akzeptieren diesen unverständlichen, finanzpolitischen Hüftschuss nicht und werden entsprechende Anträge im Kantonsrat stellen, halten sie fest.

Was ist mit Stehrollern?

Bei der Begründung für die neue Steuer berufe sich das JSD auch auf die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) des Bundes. Wenn man dies tue, dann müssten auch «motorisierte Rollstühle» mit unter 1 KW Leistung oder «Stehroller» mit unter 2 KW Leistung besteuert werden. Auch das Argument der hohen Unfallzahlen mit E-Bikes hat mit den Verkehrssteuern nichts zu tun. Die Verkehrssteuer ist eine Steuer für die Infrastrukturbenutzung und berücksichtigt externe Kosten, wie sie eben etwa durch Unfälle verursacht werden, nicht.

Die Grünliberalen befürworten grundsätzlich die Abgeltung von externen Kosten. Eine solche Abgabe müsse jedoch für alle Verkehrsteilnehmer vergleichbar und kostengerecht ausgestaltet sein. Mit der Abschaffung des Bonus für umweltfreundliche Autos gehe der Kanton Luzern hingegen in die falsche Richtung. So lange die mit Treibstoff betriebenen Fahrzeuge die von ihnen verursachten Umwelt- und Gesundheitskosten nicht bezahlen und so einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil aufweisen würden, gebe es keinen Grund, gerade von den Elektrofahrzeugen zusätzliche Abgaben zu verlangen.

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