Horw muss die Drohnenbilder nicht löschen

Beschwerde von Datenschützer abgewiesen

Der Luzerner Datenschutzbeauftragte Reto Fanger kämpft weiter gegen die Drohnenbilder von Horw: Nachdem seine Beschwerde vom Kanton abgewiesen wurde, zieht er den Fall nun vor das Verwaltungsgericht.

Es gab einen grossen Aufschrei, als die Gemeinde Horw im Februar und März 2016 per Drohne Aufnahmen von Grundstücken am See machte. Diese sollten gebraucht werden, um Bausünder zu überführen, denn: Veränderungen an Grundstücken, Bäumen oder auch Wegen sind bewilligungspflichtig. Die Baubehörde Horws sei gesetzlich verpflichtet, Kontrollen durchzuführen, so die Gemeinde. Die Aktion stiess aber auf viel Kritik.

Dem Widerstand schloss sich damals auch Datenschützer Reto Fanger an (zentralplus berichtete). Er reichte Beschwerde beim Regierungsrat ein. Diese Beschwerde wurde nun laut der Luzerner Zeitung am 1. Februar vom Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern abgewiesen. Zwar anerkenne der Kanton, dass die Luftbilder den Schutz der Privatsphäre einschränken würden, dies sei jedoch zulässig. Die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Kontrolle von Grundstücken sind laut dem Kanton gegeben – entsprechend muss Horw die Bilder nicht löschen.

Das Verwaltungsgericht soll nun den Entscheid des Kantons prüfen, wie der Datenschutzbeauftragte in einer Mitteilung schreibt. Seiner Auffassung nach habe die Gemeinde gegen datenschutzrechtliche Grundsätze der Rechtmässigkeit, der Verhältnismässigkeit, der Erkennbarkeit und der Datensicherheit verstossen.

Beschwerde von Datenschützer abgewiesen
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