Motion soll Luzerner Beamte vor Willkür schützen

CVP-Kantonsrat pocht auf das Ermächtigungsverfahren

Eine willkürliche Anzeige gegen Polizisten oder Gerichtspersonen könnten ganze behördliche Apparate lähmen, findet CVP-Kantonsrat Peter Zurkirchen. Deshalb fordert er in einer Motion, dass Anzeigen gegen Vollziehungs- und Gerichtsbehörden zuerst von einem Expertengremium geprüft werden, bevor es zur ordentlichen Untersuchung kommt.

Der CVP-Kantonsrat Peter Zurkirchen möchte im Kanton Luzern das Ermächtigungsverfahren einzuführen. Das heisst: Das Gesetz soll so geändert werden, dass Anzeigen gegen Personen der Vollziehungs- und Gerichtsbehörden – in erster Linie Polizisten und Richter, aber auch Personen wie beispielsweise ein Feuerwehrkommandant – nicht direkt vor die Untersuchungsbehörde kommen. Anstelle dessen wäre im Ermächtigungsverfahren eine Behörde oder Anklagekammer vorgeschaltet, der die Anzeige zuerst vorgelegt wird. Diese soll dann entscheiden, ob es zu einer Anklage kommen soll oder nicht.

Gewisse Kantone kennen das System bereits: In St. Gallen, Appenzell Innerrhoden und Zürich besteht das System des Ermächtigungsverfahrens, Graubünden arbeitet an der Umsetzung. Nun soll Luzern nachziehen. Laut Peter Zurkirchen habe die Gesetzesänderung zum Zweck, «die Beamten vor unbegründeten, insbesondere mutwilligen Strafuntersuchungen zu schützen.»

Willkürliche Anzeigen können Behörden lähmen

Willkürliche Anzeigen würden immer den ganzen Ablauf in Gang setzen und könne Beamten oder ganze behördliche Bereiche lähmen, so Zurkirchen auf Anfrage. Mit dem neuen System könne – bei unbegründeten Anzeigen – auch der bürokratische Aufwand für die Untersuchungsbehörden mindern.

Gegner des Ermächtigungsverfahrens befürchten eine bevorzugte Behandlung von Beamten. Dies sei eine Verletzung der Rechtsfreiheit. Dies sei ein Relikt aus einer vergangenen Zeit. Zurkirchen führt dagegen das Bundesgerichtsurteil von 2004 auf, das besagt, die unterschiedliche Behandlung von Bürgern und Beamten sei vertretbar.

Als ein aktuelles Beispiel dieser «Lähmung» könnte man den Fall Malters nennen. Auch konnte man argumentieren, die Anzeige führe zu einer Lähmung des hohen Polizeikaders (hier geht’s zum Kommentar).

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