Luzerner Veterinärdienst will Geflügel schützen

Schutzmassnahmen gegen Vogelgrippe verlängert

Einer der toten Wasservögel, die vor einigen Tagen am Bodensee gefunden wurden. Ab 16. November wird das Kontrollgebiet auf die ganze Schweiz erweitert.

(Bild: PD)

Die Bestimmungen zum Schutz vor dem Vogelgrippe-Virus werden ausgedehnt: Neu gelten die Sonderregelungen bis Ende März 2017. Das vermeldet der Veterinärdienst des Kantons Luzern. Bisher gab es im Kanton Luzern noch keine positiven Vogelgrippe-Fälle.

Der Veterinärdienst des Kantons Luzern vermeldet, dass die Schutzmassnahmen gegen das Vogelgrippe-Virus bis Ende März verlängert werden. Grund dafür sind die anhaltenden Meldungen über Vogelgrippe-Fälle in Europa und dass Wildvögel bei Kälte öfter das Revier wechseln. Ziel ist es, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu vermeiden.

Insgesamt sind seit November 2016 121 Wildvögel an und auf Schweizer Seen positiv auf das Vogelgrippe-Virus getestet worden. Im Kanton Luzern wurden bisher jedoch erst wenige Vögel getestet – noch gibt es keine positiven Fälle zu vermelden.

Die vorerst auf Ende Januar begrenzten Massnahmen werden nun also um zwei Monate verlängert. Für den Auslauf von Geflügel, Schwimm- und Laufvögeln gelten daher im Kanton Luzern weiterhin die Sonderbestimmungen

  • Fütterung und Tränke müssen in einem gegen aussen geschlossenen Stall stattfinden, vorhandene Wasserbecken müssen abgeschirmt und Gänse, Enten und Laufvögel vom übrigen Hausgeflügel getrennt gehalten werden. Falls sich die Vorgaben nicht einhalten lassen, müssen die Tiere unter Dach in geschlossenen Einrichtungen gehalten werden.
  • Bei Geflügelhaltungen mit mehr als 100 Hühnervögeln sind die Halterinnen und Halter zudem verpflichtet, Aufzeichnungen zu auffälligen Tieren und besonderen Krankheitssymptomen zu machen und gegebenenfalls den Veterinärdienst zu informieren.
  • Kleinere Geflügelhaltungen melden Auffälligkeiten direkt dem Veterinärdienst.
  • Geflügelmärkte, Ausstellungen mit Geflügel oder ähnliche Anlässe sind verboten.
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