Luzern richtet besonderen Fokus auf die Baukultur

Kanton vergibt 240’000 Franken an Kulturschaffende

Der Kanton Luzern unterstützt Kulturschaffende mit 240’000 Franken. Interessierte können bis im April ihre Dossiers einreichen. Einen Schwerpunkt legt der Kanton im Bereich Architektur.

Der Kanton Luzern hat Kulturförderbeiträge von 240’000 Franken ausgeschrieben. Bis am 7. April können Bewerbungen eingereicht werden. Eine fünfköpfige Jury entscheidet über die Unterstützungsgelder. Diese verteilen sich auf drei Sparten:
 
Musik: Für die Sparte Musik stehen 60’000 Franken zur Verfügung. Zur Ausschreibung zugelassen ist das aktuelle Schaffen von Musikerinnen und Musikern in sämtlichen Bereichen. Die Beiträge dieser Ausschreibung dienen der Veröffentlichung sowie den damit verbundenen Aufwänden für Promotion und Distribution.
 
Theater/Tanz: Die Beiträge im Bereich Theater/Tanz von insgesamt 120’000 Franken können für Produktionen von professionellen Theater- und Tanzschaffenden vergeben werden, die erstmals ab Juli 2017 aufgeführt werden.
 
Recherchebeiträge: Mit der Ausschreibung für Recherchebeiträge soll Kulturschaffenden aller Sparten ausserhalb des Produktionsprozesses die Möglichkeit der Analyse, Reflexion und Weiterführung ihrer Arbeit geboten werden. Für die Recherchebeiträge stehen 60’000 Franken zur Verfügung.
 
Im Juni 2017 erfolgen die zweiten Ausschreibungen des Jahres 2017 in den Sparten Musik, Theater/Tanz, Angewandte und Freie Kunst sowie für Jahresprogramme von Verlagen.

Bewusstsein für gute Baukultur schärfen

Einen besonderen Schwerpunkt setzt der Kanton dieses Jahr im Bereich Architektur. Er verleiht eine Auszeichnung für gute Baukultur und würdigt damit hervorragende Projekte in den Bereichen Städtebau, Architektur, Landschaftsarchitektur und Infrastruktur, die zwischen 2005 und 2016 realisiert und fertiggestellt wurden.
 
Damit werde ein sichtbarer Beitrag an die öffentliche Wahrnehmung von Baukultur geleistet, teilt der Kanton mit. Gleichzeitig fördere man damit das Bewusstsein und die Diskussion für die Notwendigkeit von qualitätsvollem Bauen bei privaten und öffentlichen Bauträgern, Politik und Gesellschaft. Vertreter/-innen der Stadt Luzern, der Gemeinde Emmen, diverser Fachverbände sowie der Hochschule Luzern – Technik & Architektur unterstützen die Durchführung des Auszeichnungsverfahrens. Eingabeschluss ist der 10. April.
 
Bei der Auszeichnung werden insbesondere die Kriterien Städtebau, Architektur, Freiraum, Lebensraum, Integration und Infrastruktur berücksichtigt. Mitglieder der fünfköpfigen Jury sind Patrick Gmür (Gmür & Gschwentner Architekten AG, Zürich) Eva Keller (Keller Hubacher Architekten, Herisau), Rita Illien (Müller Illien Landschaftsarchitekten, Zürich), Jürg Conzett (Conzett Bronzini Partner AG, Chur) und der Luzerner Kantonsbaumeister Hans-Urs Baumann.

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