Ende Oktober hat das Zuger Kantonsgericht dem Verwaltungsrat des Zuger Bauchemieherstellers Sika Recht gegeben. Nun hat die Familienstiftung Berufung eingereicht.
In seinem Urteil vom 27. Oktober hat das Kantonsgericht Zug alle Anträge der Schenker-Winkler Holding AG (SWH) abgewiesen. Das Gericht hat festgehalten, dass die Beschränkung der Stimmrechte der SWH an der ordentlichen Generalversammlung 2015 rechtens war (zentralplus berichtete). Die Holding hat nun gegen das Urteil des Kantonsgerichts Zug Berufung erhoben, wie Sika mitteilt. Über die Berufung wird das Obergericht des Kantons Zug entscheiden.
Die Sika-Gründerfamilie Burkhard will ihren Anteil am Zuger Bauchemie-Hersteller gegen den Willen der Mehrheit des Verwaltungsrates abstossen. Mit dem französischen Unternehmen Saint-Gobain stünde ein Käufer bereit. Die Sika-Erben halten derzeit mit 16,4 Prozent des Kapitals eine Stimmenmehrheit von 52,6 Prozent. Andere Aktionäre würden bei diesem Geschäft deutlich benachteiligt.
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