Wer in Kommission darf, soll neu geregelt werden

Steinhauser SVP verlangt mehr Mitsprache

Weil die SVP nicht im Steinhauser Gemeinderat vertreten ist, stellt sie kein einziges Mitglied einer Kommission. Die Partei verlangt nun eine Änderung der Regeln: Neu soll auch die Parteizugehörigkeit der Kantonsräte eine Rolle spielen. Davon erhofft sich die SVP mehr Gewicht.

Die SVP Steinhausen verlangt, dass die Zusammensetzung der ständigen Kommissionen der Gemeinde neu geregelt wird. Damit soll auch die SVP die Möglichkeit erhalten, Sitze in Kommissionen zugesprochen zu erhalten. Die Partei hat eine Motion zur Änderung der Gemeindeordnung eingereicht.

Aktuell gilt, dass die Mitglieder von Kommissionen einerseits aufgrund ihrer fachlichen Kompetenz ausgewählt werden, andererseits aufgrund ihrer politischen Zugehörigkeit. Letzteres heisst konkret: Die Kommissionen sollen ausgewogen zusammengesetzt sein, «namentlich bezüglich der politischen Parteien, die im Gemeinderat vertreten sind», wie in der Gemeindeordnung steht.

Aktuell keinen Anspruch

Der Haken: Die SVP ist im fünfköpfigen Gemeinderat von Steinhausen nicht vertreten. Darum kann sie aufgrund der aktuellen Regelung keinen Anspruch auf Kommissionssitze erheben. Um sich mehr Mitsprache zu ermöglichen, verlangt die SVP darum eine Änderung der Regeln. Die Partei schlägt vor, dass sich die Zusammensetzung der Kommissionen neu am «Hünenberger Modell» orientiert. Dieses beinhaltet, dass nicht nur die Parteizugehörigkeit der Gemeinderäte ausschlaggebend ist, sondern auch die Zusammensetzung der Kantonsratsdeputation.

Denn anders als im Gemeinderat stellt die SVP im Wahlkreis Steinhausen mit Daniel Burch einen der sechs Kantonsräte. Damit stellt die SVP gemäss Parteipräsident Stefan Sandoz «eine breit gestützte und in der Gemeinde verankerte Parteisektion». Würden dieselben Regeln gelten wie in Hünenberg, könnte die SVP demnach Anspruch auf eine Vertretung in den Kommissionen geltend machen. Das «Hünenberger Modell» scheine sich zu bewähren, begründet die SVP ihren Antrag.

«Keine Zwängerei»

Sandoz betont aber, dass es bei der Motion nicht um die SVP Steinhausen gehe, sondern um eine «aus unserer Sicht notwendige Anpassung, welche allen relevanten Kräfte in der Gemeinde zugute kommen kann». Entsprechend will er die Forderung auch nicht als Zwängerei verstanden wissen. Im Fokus der Partei stehe das Bestreben, bei den nächsten Wahlen mit einem geeigneten Kandidaten oder einer geeigneten Kandidatin anzutreten.

Geht es nach der SVP, soll die Änderung deshalb erst auf den 1. Oktober 2018, nach den nächsten Gemeinde- und Kantonsratswahlen, in Kraft treten. Weil die Motion eine Änderung der Gemeindeordnung verlangt, muss darüber letztlich die Gemeindeversammlung entscheiden.

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