Stadtrat will seine Gebühren erhöhen

Ab 2018 kosten Zuger Dienstleistungen mehr

Die Stadt Zug will nicht nur sparen, sondern auch mehr einnehmen. Darum werden auf 2018 diverse Gebühren erhöht: für Betreuungsangebote, die Nutzung von öffentlichem Raum oder Parkplätze. Die Stadt hofft so auf Mehrreinnahmen von rund 2,3 Millionen Franken pro Jahr. Das letzte Wort hat der Grosse Gemeinderat.

Vor zwei Wochen hat der Zuger Stadtrat dem Grossen Gemeinderat das Budget 2017 präsentiert. Zug rechnet für 2017 und die Jahre darauf mit Überschüssen, dies dank den Sparprogrammen «Sparen und Verzichten I und II». Doch es bleibt nicht beim Sparen, Zug will auch mehr einnehmen. Darum will die Stadt auf Anfang 2018 diverse Gebühren erhöhen und damit rund 2,3 Millionen Franken mehr einnehmen.

«Viele Gebühren sind nicht kostendeckend und zu günstig und wurden teilweise seit Jahrzehnten weder der Teuerung noch veränderten Umständen angepasst», teilt der Stadtrat am Freitag mit. Das wird nun nachgeholt, der Stadtrat gelangt mit drei Vorlagen an den Grossen Gemeinderat, die auf den 1. Januar 2018 in Kraft treten sollen. Teurer werden sollen die schulergänzende Betreuung, die Nutzung von öffentlichem Raum sowie Gebühren für Planungs- und Bewilligungsverfahren.

Schulergänzende Betreuung: 200’000 Mehreinnahmen

Der Mittagstisch einschliesslich Betreuung wird von 8 auf 10 Franken pro Tag erhöht, die Nachmittagsbetreuung von 30 auf 50 Franken. Die Ferienbetreuung soll neu 150 Franken pro Woche kosten, das sind 25 Franken mehr. Der Stadtrat rechnet ab 2018 bei den Elternbeiträgen mit Mehreinnahmen von insgesamt rund 200’000 Franken pro Jahr.

Die Elternbeiträge für Mittagstisch- und Nachmittagsbetreuung wurden letztmals 2011 festgelegt. «Mit der geplanten moderaten Erhöhung der Elternbeiträge liegen diese im Schweizer Quervergleich weiterhin im unteren Bereich», so der Zuger Stadtrat. Über die Gebührenanpassung wird das Stadtparlament an einer seiner nächsten Sitzungen beschliessen.

Neue Kategorien für die Nutzung des öffentlichen Raums

Ziel des Stadtrates sei es, eine vollständige Rechtsgrundlage zu schaffen, welche übersichtlich und transparent alle gebührenpflichtigen Dienstleistungen umfasst. Die neue Gebührenordnung soll künftig alle zwei Jahre überprüft werden. Insgesamt erhofft sich der Stadtrat hier Mehreinnahmen von rund 1,1 Millionen Franken pro Jahr ab 2018. Diese Gebühren liegen in der Kompetenz des Stadtrates, das städtische Parlament wird an einer der nächsten Sitzungen davon Kenntnis nehmen.

Der Stadtrat will die Gebühren für die Nutzung öffentlicher Räume in Zukunft nach der Art einer Veranstaltung bemessen. Für kommerzielle Veranstaltungen mit Ticketverkauf soll ein höherer Tarif zur Anwendung kommen als bei gemeinnützigen Veranstaltungen.

In einem angemessenen Verhältnis

Eine dritte Kategorie sind Anlässe von Quartiervereinen, Nachbarschaften, Kirchgemeinden, Zünften oder Veranstaltungen, die im Auftrag der Stadt Zug durchgeführt werden. Diese profitieren von sehr tiefen oder wegfallenden Gebühren. «Mit dem Schaffen der drei Kategorien stellt der Stadtrat sicher, dass die Höhe der Gebühren zum Nutzen für die Veranstalter in einem angemessenen Verhältnis stehen», so die Mitteilung.

Ein kommerzieller Anlass in der Badi Seelikon kostet beispielsweise 1500 Franken, eine nichtkommerzieller dagegen nur 100 Franken.
 Das neue Gebührensystem unterstütze zudem die Spezialmärkte. Dazu zählen der Obst- und Gemüsemarkt oder der Handwerkermarkt, diese könnten kaum wirtschaftlich durchgeführt werden, sorgen jedoch für eine publikumswirksame Belebung der Altstadt, so der Stadtrat.

Teurere Parkplätze

Auch für Parkplatzgebühren schafft Zug einheitliche Kriterien. Künftig wird unterschieden zwischen Langzeitparkplätzen, Kurzzeitparkplätzen in Zentrumsnähe und an peripheren Standorten sowie Parkhäusern.

Die Gebührenerhöhung folgt dem Kostendeckungsprinzip: «Sie fällt moderat aus, teilweise bleiben die Tarife sogar gleich, zum Beispiel bei den Langzeitparkplätzen», schreibt der Stadtrat. Vergünstigte Tarife an Sonn- und Feiertagen werde es jedoch nicht mehr geben.

Teurere Planungs- und Baubewilligungsverfahren

Auch das Planungs- und Baubewilligungsverfahren soll kostendeckend werden, darum will der Stadtrat auch hier die Gebühren erhöhen. Zu diesem Zweck wurden Vergleichszahlen der 30 einwohnerstärksten Schweizer Gemeinden verglichen. Fazit: «Die Stadt Zug ist mit den neuen Gebühren immer noch im Mittelfeld, wobei der Gebührenertrag nicht den gesamten Aufwand der Baubewilligungsbehörde abdecken wird.»

Auf der Grundlage der bewilligten Baugesuche im Jahr 2015 wird ein Ertrag von rund 950’000 Franken ausgewiesen. Das Stadtparlament wird an einer seiner nächsten Sitzungen darüber befinden.

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