Bundesgericht gibt Gesundheitsdirektion Recht
Entlassenes Zuger Kantonskader erhält keine Entschädigung
Der ehemalige Vize-Abteilungsleiter der Zuger Gesundheitsdirektion klagte gegen seine Kündigung. In letzter Instanz wird seine Klage nun abgewiesen, die geforderte sechsstellige Entschädigungszahlung bleibt ihm damit verwehrt.
123’000 Franken forderte der ehemalige stellvertretende Abteilungsleiter der Zuger Gesundheitsdirektion. Er sei missbräuchlich entlassen worden, klagte er vor Bundesgericht in Luzern. Es schützt in einem Urteil das Vorgehen der Zuger Gesundheitsdirektion, wie die «Zuger Zeitung» berichtete.
Der heute 59-jährige erhob gegenüber seiner Vorgesetzen Mobbingvorwürfe und argumentierte vor dem Bundesgericht, die Kündigung sei rechtswidrig und missbräulich gewesen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde nun vollumfänglich abgewiesen.
Urteil verstiess nicht gegen Treu und Glaube
Die Gesundheitsdirektion hat weder gegen die Menschwürde noch gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossen, als sie das Arbeitsverhältnis auflöste. Die Gesundheitsdirektion war laut Bundesgericht auch nicht gehalten, den Vorschlägen des Mitarbeiters zur Entschärfung des Konflikts zu folgen, zumal sie – in Erfüllung ihrer Pflicht – verschiedene, mildere Vorschläge eingebracht hatte, für die der Mitarbeiter jedoch in keiner Weise zugänglich war. Die Gesundheitsdirektion hat dem Mitarbeiter angeboten, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufzulösen. Der entlassene Mitarbeiter muss die Gerichtskosten von 3000 Franken bezahlen.
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