Motion von Luzerner FDP-Nationalrat angenommen

Mehr DNA-Rückschlüsse bei Gewalttätern ermöglicht

Der «Fall Emmen» schockte die Schweiz. Und der Täter ist noch immer auf freiem Fuss. DNA-Auswertungen sind eine Möglichkeit der fahndenden Polizei. Und in dieser erhält sie nun mehr Rechte.

Die Strafverfolgungsbehörden sollen bei schweren Straftaten DNA-Informationen zur Augen-, Haar- und Hautfarbe des Täters auswerten dürfen. Dies forderte FDP-Nationalrat Albert Vitali (Oberkirch) in einer Motion «Kein Täterschutz für Mörder und Vergewaltiger» . Nun hat der Ständerat dieser zugestimmt. Nun muss der Bundesrat einen Gesetzesentwurf ausarbeiten.

Das Parlament verlangt, dass die codierenden DNA-Abschnitte zur Feststellung der persönlichen Eigenschaften bei schweren Verbrechen ausgewertet werden dürfen, berichtet das «SRF Regionaljournal». Die Idee war vom Bundesrats bereits einmal vorgebracht worden, allerdings waren die technischen Kenntnisse damals noch ungenügend.

Auslöser für den Vorstoss Vitalis war die schwere Vergewaltigung einer jungen Frau in Emmen im Sommer 2015. Und auch beim mittlerweile geklärten Vierfachmord in Rupperswil war die Diskussion erneut aufgeflammt. In beiden Fällen konnten die Ermittler nicht auf die vollständigen genetischen Informationen zurückgreifen. 

Mehr DNA-Rückschlüsse bei Gewalttätern ermöglicht
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