Zug eröffnet ein kantonales Mandatszentrum

Alle Berufsbeistände unter einem Dach

Im Kanton Zug werden ab 1. Januar 2017 sämtliche von Berufsbeiständen betreute Kindes- und Erwachsenenschutzmandate im kantonalen Mandatszentrum (MaZ) unter einem Dach geführt. Dank der Zentralisierung aller Mandate am selben Ort fallen Schnittstellen weg und können Synergien genutzt werden. Die Büroräumlichkeiten für das neu formierte MaZ befinden sich an der Artherstrasse 25 in einer Liegenschaft, die dem Kanton Zug gehört.

Im Kanton Zug kümmern sich insgesamt rund 400 Privatpersonen um Mandate im Erwachsenenschutz. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um Freiwillige bzw. Familienangehörige, die als Beistände hilfsbedürftige Personen mit einer geistigen Behinderung, einer psychischen Störung oder einer vorübergehenden Urteilsunfähigkeit unterstützen.

Stehen keine geeigneten Privatpersonen zur Verfügung, ist der Staat verpflichtet, Berufsbeistände einzusetzen. Eine von der Regierung Ende Februar 2016 beschlossene Neuorganisation schaffte die Voraussetzung, dass ab 1. Januar 2017 sämtliche dreizehn vom Kanton angestellten Berufsbeistände unter einem Dach agieren können. Als Standort hat sich der Kanton für das ehemalige Personalhaus des alten Kantonsspitals an der Artherstrasse 25 entschieden. Unter Federführung des Hochbauamtes wurden drei Stockwerke entsprechend umgebaut und eingerichtet. Da es sich um eine kantonseigene Liegenschaft handle, fallen keine Mietkosten an.

Zentralisierung soll Chance für den Kanton Zug sein

«Die Zentralisierung aller Kindes- und Erwachsenenschutzmandate an ein und demselben Ort ist für den Kanton Zug nicht nur kostengünstiger, sondern auch in administrativer und organisatorischer Hinsicht ein Vorteil», so Regierungsrätin Manuela Weichelt. Es würden Schnittstellen wegfallen, die Kommunikation werde vereinfacht und nicht zuletzt könnten alle Mandate nach denselben Kriterien und Verfahrensabläufen geführt werden. Zudem unterstünden alle Fallführungen demselben Qualitätsmanagement.

Im Rahmen der Neuorganisation übernimmt der Kanton per 1. Januar 2017 fünf Mitarbeitende der Fachstelle «punkto Jugend und Kind – KJBZ», nicht zuletzt, um von deren Knowhow profitieren zu können. Die Fachstelle betreute auf Basis einer Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Zug, die per 31. Dezember 2016 ausläuft, bis anhin einen Teil der Kindesschutzmandate.

Eine weitere Neuerung ergibt sich per 1. Januar 2017 bei den neu definierten Fallzahlen. Pro 100 Stellenprozent müssen Berufsbeistände im Kanton Zug ab dem kommenden Jahr nicht nur im Erwachsenen-, sondern auch im Kindesschutz bis zu maximal 80 Fälle betreuen. Diese Maximalfallzahl wurde vom Regierungsrat im Sommer 2015 beschlossen und stehe laut der Direktion des Innern nicht zuletzt in Zusammenhang mit dem Entlastungsprogramm. Damit bewege sich der Kanton zwar an der oberen Grenze. Der Wert decke sich aber mit den Empfehlungen der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES).

Kanton will verhältnismässig umgesetztes Recht

Generell lasse sich sagen, dass das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, welches seit 1. Januar 2013 in Kraft ist, nicht mehr Schutzmassnahmen nach sich ziehe als es das alte System mit den gemeindlichen Vormundschaftsbehörden getan habe. So lautet die Bilanz der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES). Die Konferenz hat Anfang September 2016 erstmals schweizweit Fallzahlen der Öffentlichkeit präsentiert und Statistiken vorgelegt, die Daten von 144 KESB enthalten. Verglichen wurden die Zahlen von Ende Dezember 2012 (also kurz vor dem Systemwechsel) mit jenen von Ende Dezember 2015 (drei Jahre nach dem Systemwechsel).

«Die nun veröffentlichten Zahlen sind auch darum von Bedeutung, weil sie das in gewissen Medien gezeichnete Bild einer übertrieben agierenden, jegliches Augenmass missenden Behörde klar korrigieren.»

Regierungsrätin Manuela Weichelt

Die KOKES-Statistik zeige deutlich: Auch der Kanton Zug setzt das seit bald vier Jahren gültige Massnahmensystem differenziert und verhältnismässig um. Bei den Erwachsenenschutzmassnahmen weise der Kanton Zug mit 7,74 Fällen auf 1000 Erwachsene die schweizweit tiefste Quote auf. Bei den Kindeschutzmassnahmen liege der Kanton Zug mit 19,52 Fällen auf 1000 Kindern im unteren Mittelfeld. Für die KESB Zug habe die Subsidiarität bei der Errichtung von Massnahmen von Anfang an eine wichtige Rolle gespielt. Das heisst: Massnahmen werden nur dann errichtet, wenn zuvor alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft bzw. erfolglos geblieben seien.

Die KESB richtet sich in ihrer täglichen Arbeit nach dem Grundsatz des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts «so viel wie nötig und so wenig wie möglich». Regierungsrätin Weichelt: «Die nun veröffentlichten Zahlen sind auch darum von Bedeutung, weil sie das in gewissen Medien gezeichnete Bild einer übertrieben agierenden, jegliches Augenmass missenden Behörde klar korrigieren.»

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