Asylunterkunft in Baar: Wo war das Leck?

Gemeinderat wollte die Untersuchungsakten – doch Befragte wehrten sich

In der Obermühli in Baar soll die Asylunterkunft zu stehen kommen. Allerdings hat der Plan für viel Wirbel gesorgt.

(Bild: zentralplus)

Der Gemeinderat Baar rennt bei der Zuger Staatsanwaltschaft an eine Wand. Die Exekutive wollte Akteneinsicht in die Strafuntersuchung wegen Amtsgeheimnisverletzung. Es geht um das geplante Asylzentrum in Baar. Doch die einvernommenen Personen wehrten sich. Die Strafbehörden lehnte das Gesuch der Gemeinde ab.

Wer der SVP Baar im Sommer 2015 gesteckt hat, dass bei der Gemeinde Baar eine Bauanfrage für ein Asylzentrum eingereicht wurde, bleibt weiterhin im Dunkeln. Es geht um das Zentrum, das die Familie Hotz in der Obermüli bauen und dem Kanton vermieten will (zentralplus berichtete).

Thomas Aeschi, seines Zeichens SVP-Nationalrat, hatte die Sache mit einem Leserbrief in der Zuger Zeitung publik gemacht und damit viel Wirbel ausgelöst. Der Gemeinderat Baar reichte darauf Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung ein. Das Verfahren wurde im Mai 2016 von der Zuger Staatsanwaltschaft allerdings eingestellt. Die Untersuchung führte Karin Eisenring. Einige Personen waren dazu befragt worden, darunter auch Aeschi, wie er Medien gegenüber einräumte.

Staatsanwaltschaft lehnt Einsichtsgesuch ab

Der Gemeinderat reichte im Juni 2016 bei der Staatanwaltschaft ein Gesuch um Einsicht in die Akten des Verfahrens ein. Wie die Gemeinde Baar nun mitteilt, hat diese das Gesuch abgelehnt. «Aus der Verfügung der Staatsanwaltschaft geht hervor, dass das Akteneinsichtsgesuch abgewiesen wird», heisst es in der Mitteilung. In der Begründung werde ausgeführt, «dass kein schützenswertes Interesse an einer Akteneinsicht durch die Einwohnergemeinde bejaht werden könne.» Der Einsichtnahme in die Akten ständen sowohl überwiegend öffentliche Interessen (Wahrung des Amtsgeheimnisses) wie auch private Interessen entgegen. Der Gemeinderat Baar müsse das zur Kenntnis nehmen und will das Verfahren nicht weiterziehen, schreibt er.

Laut Walter Lipp, Gemeindeschreiber von Baar, erhoffte sich der Gemeinderat aus den Aussagen der Personen Hinweise zu bekommen, wie sich die Sache abgespielt hat. Doch die verhörten Personen hätten sich gegen die Einsicht gewehrt.

Personen, die nicht dem Amtsgeheimnis unterstehen

Laut dem Baarer Gemeindeschreiber hat die Untersuchung keine Hinweise ergeben, dass eine dem Amtsgeheimnis unterliegende Person eine Straftat begangen hat. «Die Strafanzeige richtete sich ja gegen uns selber», sagt Lipp. «Wir schliessen jetzt aus, dass es jemand von der Verwaltung oder aus dem Gemeinderat war.» Die Staatsanwaltschaft habe nämlich festgestellt, dass «mit grösster Wahrscheinlichkeit Personen, die nicht dem Amtsgeheimnis unterstehen, über den geplanten Bau eines Asylzentrums in Baar informiert hätten». Es könnten natürlich auch Dritte gewesen sein, die mit der Sache irgendwie zu tun hatten, verweist der Gemeindeschreiber.

Laut Lipp hat man wegen des Vorfalls keine besonderen Massnahmen getroffen. Denn jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin der Gemeindeverwaltung werde beim Stellenantritt und auch beim Austritt auf das geltende Amtsgeheimnis hingewiesen. «Was hier drin ist, bleibt hier drin, das ist die Grundregel.» Man schärfe dies auch den Lernenden und sogar den Schnuppernden ein. «Alles andere wäre fatal», sagt Walter Lipp.

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