Polizeiopfer beschwert sich bei Bundesgericht

«Luchs»-Geschädigter klagt gegen Suva

2005 wurde ein heute 29-jähriger Mann von der Sondereinheit Luchs der Luzerner Polizei irrtümlich für einen Schwerverbrecher gehalten. Danach musste er ins Spital und bezog später Leistungen der Suva. Diese will jetzt 120’000 Franken von ihm zurück, der Mann wehrt sich vor dem Sozialversicherungsabteilung des Bundesgerichts in Luzern.

Der Mann aus Goldau, der beim missglückten «Luchs»-Einsatz 17 Jahre alt war, hat Beschwerde beim Bundesgericht in Luzern eingereicht, schreibt die «Luzerner Zeitung» am Samstag. Der Anwalt des Mannes bestätigte dies. Die Suva fordert eine Rückzahlung von Taggeldern über 120’000 Franken, die der Mann von Juni 2005 bis Juni 2011 bezogen hatte. Diese hatte der Jugendliche damals ungerechtfertigt erhalten, urteilte das Schwyzer Strafgericht im Juli 2014. Damals wurde der junge Mann zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung verurteilt, weil er seine Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht hatte.

2005 wurde der damals 17-Jährige und sein 22-jähriger Kollege in Arth von der Spezialeinheit «Luchs» fälschlicherweise aus dem Auto gezerrt, weil die Polizisten einen international gesuchten Schwerverbrecher vermuteten. Die beiden Männer mussten sich anschliessend im Spital behandeln lassen. Der Jüngere erhielt Suva-Taggelder und verlangte eine IV-Rente, die ihm jedoch verwehrt wurde. Er ging auch wegen der IV-Rente damals bis vor Bundesgericht.

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