Luzern: Sparpläne der Regierung fallen durch

Kommission schnürt das «KP17» auf

Die Planungs-und Finanzkommission (PFK) des Luzerner Kantonsrates will weniger sparen als die Regierung. Sparmassnahmen in der Höhe von 76 Millionen Franken für die Jahre 2017 bis 2019 werden aus dem Paket herausgebrochen. Damit könnten die Vorgaben für das Budget 2017 zwar noch eingehalten werden – doch ab 2018 wäre der Ausgleich in Gefahr.

Die Planungs- und Finanzkommission des Kantonsrates Luzern (PFK), unter dem Vorsitz von Marcel Omlin (SVP, Rothenburg), hat sich mit dem KP17 befasst – dem rekordschweren Sparpaket, das die Rechnung in den nächsten Jahren um über 500 Millionen Franken entlasten soll.

Für die Umsetzung einiger Massnahmen im Sparpaket sowie für die vom Kantonsrat geforderte Steuergesetzrevision sind Gesetzesänderungen notwendig, welche in der Kompetenz des Kantonsrates liegen. An diesen Gesetzesänderungsvorschlägen beantragt die PFK diverse Anpassungen:

  • Auf die Zusammenführung der gemeindeeigenen Betreibungsämter zu grossen Ämtern soll verzichtet werden.
  • Die Sozialhilfedossiers von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen sollen nicht bereits nach 8 Jahren an die Gemeinden übergehen.
  • Bei der Mittelverteilung für Strassen und ÖV aus zweckgebundenen Einnahmen soll nicht wie vorgeschlagen 1/3 sondern 25 Prozent für den ÖV und nicht wie vorgeschlagen 2/3 sondern 65 Prozent für Kantonsstrassen verwendet werden. Der Gemeindeanteil von 10 Prozent ist beizubehalten.
  • Anstatt der vorgeschlagenen Abschaffung des steuerlichen Eigenbetreuungsabzugs von 2000 Franken soll dieser 1000 Franken betragen. Der Fremdbetreuungsabzug soll dementsprechend nicht auf 6700 Franken sondern lediglich auf 5700 Franken erhöht werden.
  • Die Teilbesteuerung der Erträge aus massgebenden Beteiligungen des Privatvermögens soll nicht von 50 auf 70 Prozent erhöht werden sondern lediglich auf 60 Prozent.
  • Die vorgeschlagene volle Übernahme der Kosten für Ergänzungsleistungen zur AHV durch die Gesamtheit der Gemeinden soll nach dem Willen der PFK bis zum 31. Dezember 2018 beschränkt werden. Danach soll wieder der bisherige Teiler gelten: Kanton 30 Prozent und die Gesamtheit der Gemeinden 70 Prozent

Die PFK erwartet allerdings, dass das vom Regierungsrat sistierte Projekt Aufgaben- und Finanzreform 2018 (AFR 18) möglichst bald weitergeführt werde. So könnte mit den Gemeinden eine ausgewogene Lösung zur Aufgabenverteilung zwischen Gemeinden und Kanton gefunden werden. «In diesem Zusammenhang wären dann die Finanzierung der Ergänzungsleistungen sowie weitere Themen wie der Kostenteiler bei den Volksschulen, eine verträgliche Lösung für den Wasserbau, die Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform III zu diskutieren», so die Kommission.

Keine ausgeglichene Rechnung

Die oben genannten Anpassungen hätten finanzielle Auswirkungen. Sie würden die Erfolgsrechnung 2017 mit 9,6 Millionen Franken belasten. Die Auswirkungen auf die Jahre 2018 bis 2020 wären noch viel höher: 17,2 Millionen für 2018, je 49,1 Millionen respektive für 2019 und 2020. Zusammengerechnet würden also im Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2017 bis 2020 rund 125 Millionen Franken fehlen. Die Vorgaben für das Jahr 2017 würden eingehalten, jedoch würde der mittelfristige Ausgleich zwischen 2017 und 2020 verpasst.

Zusätzlich zu den Sparmassnahmen will die Regierung den Steuerfuss um 1/10 Einheit per 2017 erhöhen. Der Steuerfuss war jedoch in der Kommission nicht Bestandteil der Beratung gewesen. Diese erfolgt erst im Rahmen der Beratung des AFP 2017–2020 und dem Voranschlag 2017.

Der Kantonsrat wird an der November-Session über das Sparpaket beraten

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