Regierung findet kein Gehör

Eindeutiger Beschluss: Gemeinden ergreifen Referendum gegen Sparpaket

Luzerner Gemeinden – hier im Bild Willisau – wehren sich gegen das Sparpaket.  (Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Eine Premiere: Erstmals kommt es im Kanton Luzern zu einem Gemeindereferendum. Der Verband Luzerner Gemeinden (VLG) hat am Mittwochabend diesen Schritt gegen das Sparpaket der Kantonsregierung beschlossen, sollte der Kantonsrat dieses gutheissen.

Der Verband Luzerner Gemeinden (VLG) hat an seiner ausserordentlichen Generalversammlung am Mittwochabend ein deutliches Zeichen gesetzt. Die Gemeinden wehren sich gegen vier Gesetze im Konsolidierungspakets KP17 – und ergreifen das Referendum. Das gab es im Kanton Luzern noch nie.

Der Kantonsrat wird im November und Dezember über das mehr als 500 Millionen Franken schwere Sparpaket debattieren. Sollte das Sparpaket, das die Gemeinden mehr belastet, durchkommen, wird sich also der VLG dagegen wehren. Der Beschluss wurden am Mittwochabend in Schenkon fast einstimmig gefasst. 81 der 82 stimmberechtigten Gemeinden und gegen 150 Gemeinderatsmitglieder waren anwesend.

Regierungsräte fanden kein Gehör

Die beiden anwesenden Regierungsräte Marcel Schwerzmann (Finanzdirektor) und Paul Winiker (Justiz- und Sicherheitsdirektor) appellierten vergeblich an die Solidarität aller Akteure. Sie forderten die Gemeinden auf, ihren Teil zur Lösung der Finanzprobleme beizutragen.

Doch Verbandspräsident Hans Luternauer und der Leiter Bereich Finanzen, Armin Hartmann, hielten erfolgreich dagegen. Sie zeigten auf, dass die im KP17 gemachten Vorschläge teilweise gegen Treu und Glauben verstossen würden und die Belastungen der Gemeinden weit höher seien, als ausgewiesen.

Sie wiesen auch auf die bereits gemachten Hausaufgaben der Gemeinden hin, welche vielerorts Steuererhöhungen zur Folge hatten. Ein zusätzlicher Antrag, der auch die Kürzung der Musikschulbeiträge dem Referendumsbeschluss hinzufügen wollten, scheiterte mit 30 Ja zu 48 Nein am Gemeindemehr und mit 137 Ja zu 209 Nein auch bei der Stimmkraft.

Der VLG hat gegen folgende Gesetze, wenn sie denn vom Kantonsrat so beschlossen werden, das Referendum beschlossen:

  • Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs: Zusammenlegung Betreibungsämter
  • Sozialhilfegesetz: Früherer Wechsel bei der Zuständigkeit bei Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen
  • Strassengesetz: Streichung der Gemeindeanteile aus Verkehrssteuern und LSVA
  • Gesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV: Wechsel der Zuständigkeit bei der Finanzierung der Ergänzungsleistungen zur AHV

Bei den Ergänzungsleistungen strebt der VLG im Kantonsrat eine Rückweisung an, damit – zusammen mit dem in Aussicht gestellten Wasserbaugesetz – eine Lösung für die nächsten Jahre erarbeitet werden kann. «Zudem ist mit den vier Massnahmen trotzdem noch ein schuldenbremskonformes Kantonsbudget möglich», ist der VLG überzeugt.

Kommt es zum Referendum und anschliessend zu einer Volksabstimmung im Jahr 2017, wird das wohl Folgen für das Budget des Kantons haben: Der Kanton könnte in der Dezember-Session das Budget fürs nächste Jahr möglicherweise nicht definitiv verabschieden.

61 Millionen Franken Mehrbelastung für Gemeinden

Kürzlich hatten bereits die fünf grossen Agglomerationsgemeinden Emmen, Ebikon, Horw und Kriens sowie die Stadt Luzern das KP17 kritisiert. Es belaste die Gemeinden «über Mass». Sie fordern daher, dass mehrere Sparmassnahmen aus dem Paket gekippt werden (zentralplus berichtete).

Das KP17 beabsichtigt, die Kantonskasse für die Jahre 2017 bis 2019 um knapp 527 Millionen Franken zu entlasten. Die Gemeinden müssten über die drei Jahre netto 61 Millionen Franken zum KP17 beitragen.

Der Kantonsrat wird im November und Dezember über das KP17 diskutieren. Auch viel zu reden geben dürfte dabei die geplante Steuererhöhung von 1,6 auf 1,7 Einheiten, mit der die Regierung über die nächsten drei Jahre 165 Millionen Franken einnehmen will. Denn auch gegen diese Massnahme würde ziemlich sicher das Referendum ergriffen. Das würde dann definitiv dazu führen, dass der Kanton ohne abgesegnetes Budget ins Jahr 2017 starten müsste. Er könnte deswegen bis zur Volksabstimmung nur noch die allernötigsten Ausgaben tätigen. Genau davor hat Finanzdirektor Schwerzmann stets gewarnt. Denn ein Kanton ohne Budget sei schlecht fürs Image.

Der Kanton übrigens wird diesen Freitag sein Budget 2017 sowie die Gesamtplanung vorstellen. Gut möglich, dass die Regierung diese Vorlagen schon bald wieder überarbeiten muss.

Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon