Luzern: Knatsch wegen Steuerinitiative

Regierung findet Abstimmungsbüchlein korrekt – Komitee will vor Gericht

Gegen das Abstimmungsbüchlein zur Volksinitiative «Für faire Unternehmenssteuern» wurde eine Einsprache eingereicht. Der Regierungsrat weist diese Einsprache als unbegründet zurück. Er sieht die gesetzlichen Anforderungen an die Objektivität und die Sachlichkeit als erfüllt an. Das Initiativkomitee kündigt rechtliche Schritte an.

Am 25. September 2016 nehmen die Stimmberechtigten des Kantons Luzern zur Volksinitiative «Für faire Unternehmenssteuern» an der Urne Stellung (zentralplus berichtete). Am 12. September 2016 reichten verschiedene Stimmberechtigte des Kantons Luzern, darunter auch Mitglieder des Initiativkomitees, eine Einsprache gegen den erläuternden Bericht des Regierungsrates (Abstimmungsbüchlein) zu dieser Volksinitiative ein und beantragten Korrekturen, allenfalls gar eine Verschiebung des Abstimmungstermins (zentralplus berichtete). Im Wesentlichen rügen die Einsprechenden, dass die Stellungnahme des Regierungsrats auf die Argumente des Initiativkomitees unnötig, irreführend und teils unwahr sei und somit gegen das Grundrecht der Abstimmungsfreiheit verstosse. Sie verweisen in ihrer Eingabe auf weitere konkrete, aus ihrer Sicht irreführende Passagen.

Regierung: Bericht ist objektiv und sachlich

Der Regierungsrat hält in der Abweisung der Einsprache fest, dass der erläuternde Bericht die gesetzlichen Anforderungen an die Objektivität und die Sachlichkeit erfülle. Dies teilt er diesen Freitagnachmittag in einer Medienmitteilung mit. Den Initianten sei gemäss Praxis des Regierungsrates im erläuternden Bericht eine A5-Doppelseite zur Verfügung gestellt worden, um darauf ihre Argumente selber begründen und darstellen zu können.

Zudem könne dem Bericht entnommen werden, dass den Initianten und ihren Standpunkten in den Erläuterungen an die Stimmberechtigten mehrmals und – auch zusammen mit der Stellungnahme des Regierungsrates auf die Argumente des Komitees – angemessen Platz eingeräumt werde. Daher sei der Vorwurf nicht nachvollziehbar, deren Argumente würden unterdrückt beziehungsweise der Bericht des Regierungsrates führe zu einer Verfälschung in der Willensbildung der Stimmbürgerschaft.

Regierungsrat wittert politische Motive hinter Einsprache

Die von den Einsprechern monierten Passagen im erläuternden Bericht basieren auf früheren Verlautbarungen des Kantons, insbesondere in öffentlichen Botschaften an den Kantonsrat und weiteren öffentlichen Mitteilungen. Der Regierungsrat hält fest, dass diese Aussagen weder unwahr noch unsachlich oder sogar irreführend seien. Es hätten beachtliche Gründe für diese Aussagen bestanden. Wenn die Einsprechenden Gegenargumente zu diesen Aussagen des Regierungsrates geltend machen, so ist dies auf ihre entgegengesetzte politische Haltung und Gewichtung bei diesem politischen Entscheid zurückzuführen.

Im Weiteren verweist der Regierungsrat auf die Tatsache, dass die Abstimmungsbotschaft die Funktion habe, den Stimmberechtigten ein grundlegendes Bild über die Vorlage mit ihren Vor- und Nachteilen zu vermitteln. Die Abstimmungserläuterungen hätten die wichtigsten, aber nicht alle möglichen Gesichtspunkte zu enthalten. Den interessierten Stimmberechtigten würden jedoch neben der Abstimmungsbotschaft des Regierungsrates auch zahlreiche zusätzliche Möglichkeiten offenstehen (Medienberichte, Podiumsdiskussionen, Leserbriefe), sich eine fundierte Meinung zum Inhalt der Abstimmung zu bilden.

Der Entscheid des Regierungsrates kann innert 30 Tagen mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Beschwerdeführer gegen Behördenpropaganda gehen vor Bundesgericht
Die Beschwerdeführer gegen die «tendenziöse und irreführende» Volksbotschaft zur Initiative «Für faire Unternehmenssteuern» ziehen ihre Beschwerde nach dem ablehnenden Entscheid des Regierungsrates weiter vor Bundesgericht, schreiben sie in einer Mitteilung. Der Regierungsrat verteidige sein Vorgehen damit, dass Abstimmungserläuterungen «ungenau oder unvollständig» sein dürfen. Damit sei für die Beschwerdeführer der Tatbestand der Irreführung gegeben. Ungenauigkeiten und Unvollständigkeiten sind keine Information sondern Behördenpropaganda.

Die Gegenargumente zur gerügten Replik auf den Standpunkt des Initiativkomitees seien auf eine «entgegengesetzte politische Haltung und Gewichtung bei diesem politischen Entscheid zurückzuführen.» Damit bestätigt der Regierungsrat, dass seine angeblich objektiven Korrekturen seiner Replik bloss auf einer politischen Haltung und nicht anderen Fakten basieren. So versucht die Regierung auf ungebührliche Weise die Stimmberechtigten in ihrer freien Entscheidung zu beeinflussen. Genau aus diesem Grund wurde die Stimmrechtsbeschwerde auch eingereicht. Die Beschwerdeführer werden am Montag den Entscheid ans Bundesgericht weiterziehen.

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