Jetzt kommt die Rechnung:

Luzerner Gemeinden bezahlen für fehlende Asylunterkünfte

Im Kanton Luzern wurden 32 Gemeinden erstmals Ersatzabgaben für fehlende Asylunterkunftsplätze in Rechnung gestellt. Die Abgaben in der Gesamthöhe von rund 170’000 Franken kommen den Gemeinden zugute, die ihr Aufnahmesoll übererfüllen. Aktuell erfüllen 19 Gemeinden ihr Aufnahmesoll noch nicht.

Die Luzerner Gemeinden müssen pro 1’000 Einwohner 12 Asylsuchende unterbringen. Per Verteilschlüssel gilt es so, ein Aufnahmesoll von Asylsuchenden zu erfüllen. Ende Januar 2016 wurden 49 von 83 Luzerner Gemeinden Asylbewerber zur Unterbringung zugewiesen. Der Kanton gewährte zur Umsetzung der Aufnahme eine Frist von zehn Wochen, wie die Gesundheits- und Sozialdirektion des Kantons Luzern mitteilt. Bereits vor Ablauf der zehnwöchigen Aufnahmefrist erfüllten 17 Gemeinden ihr Aufnahmesoll. Bis Ende Juni 2016 konnten weitere 13 Gemeinden aus der Gemeindeverteilung entlassen werden.

Wer nicht aufnimmt bezahlt

In den 19 Gemeinden, welche aktuell ihre Aufnahmepflicht noch nicht erfüllen, fehlen insgesamt noch 117 Unterkunftsplätze, so der Kanton. Entsprechend § 29 der kantonalen Asylverordnung besteht für Gemeinden, die ihr Aufnahmesoll nicht oder nur teilweise erreicht haben, eine sogenannte Ersatzabgabepflicht.

Die Höhe der Ersatzabgabe beträgt für die ersten beiden Monate 10 Franken pro Tag und Person, ab dem dritten und vierten Monat das Doppelte. Die Summe der Ersatzabgaben aus dem 2. Quartal beträgt per Ende Juni 2016 rund 170’000 Franken, wie der Kanton mitteilt.

Bisher rund 850 neue Unterkunftsplätze geschaffen

Wie der Kanton weiter schreibt, anerkennt er die grossen Bemühungen der Gemeinden und setzt sich gemeinsam mit ihnen dafür ein, trotz knappen Wohnraumes weitere Unterbringungsmöglichkeiten bereitzustellen. Seit Anfang 2016 hätten dank vereinten Kräften bisher rund 850 neue Unterkunftsplätze geschaffen werden können, so der Kanton.

Die Zahl der Asylgesuche in der Schweiz ist zurzeit relativ stabil, bewegt sich aber weiterhin auf hohem Niveau. Aktuell ist der Kanton Luzern für die Unterbringung und Betreuung von rund 1800 Asylsuchenden sowie rund 2400 Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen zuständig. Dank der seit Jahresbeginn neu geschaffenen Plätze konnte die Überbelegung in den kantonalen Durchgangszentren Sonnenhof und Hirschpark reduziert werden.

Verteilschlüssel soll bleiben

Zudem konnten in den temporären Asylzentren (TUK) Reserveplätze für die Bewältigung des erwarteten Zustroms in den nächsten Monaten geschaffen werden. Äussere Faktoren können jedoch jederzeit zu einem kurzfristigen und starken Anstieg der Asylgesuche führen. Die Unterbringungssituation im Kanton Luzern bleibt darum weiterhin angespannt.

Wie die Regierung mitteilt, hält sie am aktuell geltenden Verteilschlüssel von 12 Asylsuchenden auf 1000 Einwohner fest. Hingegen verzichtet sie auf die Einforderung des 100-prozentigen Aufnahmesolls. Mit der Gemeindeverteilung vom 22. Januar 2016 wurden die Gemeinden aufgefordert, 75 Prozent ihres Aufnahmesolls zu erfüllen.

Diese Gemeinden müssen noch so viele Asylsuchende aufnehmen:

Adligenswil: 15
Altbüron:1
Dierikon: 2
Ebersecken: 4
Ebikon: 1
Eich: 11
Greppen: 4
Honau: 3
Inwil: 1
Mauensee: 11
Meierskappel: 1
Rain: 13
Römerswil: 12
Schongau: 7
Schötz: 5
Schwarzenberg: 6
Udlingeswil: 6
Weggis: 5
Wikon: 9

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