Gang vor Gericht nicht ausgeschlossen

«Schweizerhof» kämpft weiter für seine farbigen Fenster

Der «Schweizerhof» gibt nicht klein bei: Die Besitzerfamilie des Hotels verlangt von der Stadt einen beschwerdefähigen Entscheid. Gut möglich, dass am Ende also das Gericht über die farbigen Fenster entscheiden muss.

Der Streit um die farbigen Fenster im «Schweizerhof» geht in die nächste Runde: Die Familie Hauser als Besitzerin des Hotels hat der Stadt am Donnerstag mitgeteilt, dass sie nicht bereit ist, das Baugesuch zurückzuziehen.

Dieses nachträglich eingereichte Gesuch hat der Stadtrat Anfang Juli abgelehnt, da die Fensterbeleuchtung im «Schweizerhof» gemäss den Behörden gegen das städtische Beleuchtungskonzept verstösst (zentralplus berichtete).

Beschwerdefähiger Entscheid verlangt

Die Besitzerfamilie des Hotels verlangt nun vom Stadtrat einen beschwerdefähigen Entscheid zum Baugesuch. Anschliessend werde man den Entscheid und die detaillierte Begründung analysieren, um das weitere Vorgehen zu beschliessen, teilt der «Schweizerhof» mit. Der Besitzerfamilie steht die Option offen, den negativen Entscheid des Stadtrates vor Kantonsgericht anzufechten.

Nach wie vor sei man der Überzeugung, dass die Beleuchtung nicht gegen das Reglement verstosse, teilt die Familie mit. Sie argumentiert, dass die Fenster vom Innern der Hotelzimmer aus beleuchtet sind und deshalb keine Baubewilligung nötig ist. Demgegenüber ist die Stadt der Meinung, dass die bunt beleuchteten Fenster Aussenwirkung haben, das Ortsbild beeinträchtigen und gegen den «Plan Lumière» verstossen.

Seit 2014 in Betrieb

Die Beleuchtung der Fenster im «Schweizerhof» ist im Zuge einer Renovation vor zwei Jahren eingebaut worden. Nachträglich hat die Baudirektion der Stadt dafür ein Baugesuch eingefordert. Eine Einigung zwischen der Stadt und dem Hotel ist seither nicht zustande gekommen.
 

«Schweizerhof» kämpft weiter für seine farbigen Fenster
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