Zuger Stadtrat pfeift bürgerliche Vertreter zurück

Doch kein Landesverrat

Es gab viel Wirbel um eine Veranstaltung in den Räumlichkeiten der Zuger Jugendanimation. Dort wurde über «Alternativen zum Militärdienst» diskutiert. Das stiess einem SVP- und einem FDP-Vertreter sauer auf. Jetzt hat der Stadtrat reagiert.

Schon wieder sei «ein staatlicher Verein ins Fettnäpfchen getreten», schrieben Rainer Leemann (FDP Zug) und Gregor R. Bruhin (SVP Zug) in ihrer Interpellation zur Veranstaltung «Alternativen zum Militärdienst». Diese hat in den Räumlichkeiten der Jugendanimation Zug (jaz) stattgefunden. Es gebe gar keine legalen Alternativen, sondern nur eine Wehrpflicht. Und diese sei unantastbar. Die beiden Politiker wollten vom Zuger Stadtrat wissen, wie dieser zu solchen Veranstaltungen stehe und wie er gedenke, die jaz «in den Griff zu bekommen» (zentralplus berichtete).

Wenig Grund zur Sorge

Jetzt antwortet der Stadtrat mit deutlichen Worten. Man anerkenne zwar die Sorge der Interpellanten um den Erhalt der Militärdienstpflicht, schreibt er in seiner Antwort. Man sehe die Sache jedoch gelassener als die beiden Interpellanten. Insbesondere, weil es mit dem Zivildienst eine vom Bund rechtlich anerkannte Alternative zum Militärdienst gebe.

Zudem seien die Räumlichkeiten im Rahmen der Hausordnung allgemein offen. Der Verein, der die jaz trägt, ist gemäss Statuten politisch und konfessionell unabhängig. Die Räume würden an Jugendorganisationen (auch politische) vermietet oder gratis zur Verfügung gestellt, wolle man eine öffentliche Veranstaltung durchführen. Demzufolge könne auch eine Veranstaltung durchgeführt werden, die heisse «Militärdienst – die einzig wahre Alternative», schreibt der Stadtrat weiter.

Des Weiteren sei die Wehrpflicht rechtlich nicht unantastbar, da sie beispielsweise mit einer Volksinitiative durchaus angetastet werden könne, so der Stadtrat. Man betone im Stadtrat die Wichtigkeit der Meinungs- und Informationsfreiheit. Diese gelte auch für die von den Interpellanten monierte Veranstaltung.

Doch kein Landesverrat
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