Bundesgericht entscheidet

Fischbach muss Asylzentrum akzeptieren

Fischbach wehrt sich seit Langem gegen ein geplantes Asylzentrum des Kantons. (Bild: zVg)

Das Bundesgericht hat entschieden: Obwohl das ehemalige Altersheim ausserhalb der Bauzone liegt, darf es in eine Unterkunft für Asylbewerber umfunktioniert werden. Die Gemeinde Fischbach scheitert mit ihrer Beschwerde gegen das geplante Asylzentrum Mettmenegg.

Abgewiesen: Das Lausanner Gericht lässt die Beschwerden der Einwohnergemeinde Fischbach und von zwei Privatpersonen am Mittwoch im Rahmen einer öffentlichen Beratung fallen. Somit steht für den Kanton Luzern der Weg frei, im ehemaligen Bürgerheim Mettmenegg maximal 35 Asylbewerber unterzubringen.

Das Bundesgericht ist in seiner Beratung zum Schluss gekommen, dass der ursprüngliche Zweck des Gebäudes nie aufgegeben wurde, auch wenn es jahrelang nicht mehr als Gemeinschaftsunterkunft genutzt worden war. Die geplante Unterbringung von Asylbewerbern sei mit dem Betrieb eines Altersheim vergleichbar, sodass keine Zweckänderung stattfinde. Der Umstand, dass das Gebäude ausserhalb der Bauzone auf Landwirtschaftsgebiet liegt, stellt nach Ansicht der Bundesrichter kein Hindernis dar.

Arbeit an die Hand nehmen

Zwar sind gewisse Umbauten und Renovationen vorgesehen, diese sind gemäss der Lausanner Richter jedoch beschränkt und somit sekundärer Natur. Weder ändere sich damit die Nutzungsfläche und die Nutzungsintensität noch werde die Identität des Gebäudes verändert.

«Wir werden uns nicht mehr verweigern.»

Markus Maurer, Sozialvorsteher von Fischbach (FDP), nimmt den Bundesgerichtsentscheid zur Kenntnis. «Klar haben wir uns etwas anderes erhofft. Aber wir haben immer gesagt, dass wir den Rechtsweg durchziehen. Nun sind wir unterlegen und das ist zu akzeptieren.» Die Anwaltskosten für den Prozess, der seit 2011 in Gang ist, würden sich auf etwas über 10’000 Franken belaufen.

Zusammen mit dem Kanton nehme man nun die Arbeit an die Hand, so Maurer. «Wir werden uns nicht mehr verweigern.» Der Kanton seinerseits müsse aber die Versprechungen, die er damals gemacht hatte, einhalten: «Fischbach will Plätze für 35 Asylbewerber schaffen, jedoch nicht für 70.» So viel Kapazität hätte das ehemalige Altersheim aber theoretisch. «Nicht zuletzt ein wichtiger Punkt ist die Betreuung, die rund um die Uhr gewährleistet werden soll.»

Beim Kanton hält man sich noch mit Informationen zurück. «Ich denke, es ist noch zu früh, etwas zu sagen», meint Rolf Frick vom Rechtsdienst des Sozialdepartements. Der Entscheid kam am Mittwochmorgen. Ob die Anzahl Plätze verhandelbar sei, welche Asylbewerber einquartiert werden und wann es mit dem Bau losgehe: «Das alles muss zuerst mit der Gemeinde besprochen werden.»

Langes Hin und Her

zentralplus berichtete mehrmals über den langen Weg über die Verwaltungsgerichte (siehe Links unten). Das Bundesgericht befasste sich am Mittwoch bereits zum zweiten Mal mit dem Fall der geplanten Asylunterkunft in Fischbach. Die Umnutzung des Altersheims hatte der Kanton Luzern bereits im Dezember 2011 bei der Gemeinde beantragt. Ursprünglich war eine maximale Belegung von 55 Personen vorgesehen.

Die raumplanungsrechtliche Ausnahmebewilligung wurde schliesslich von der zuständigen Dienststelle des Kantons für 35 Personen bewilligt. Die Einwohnergemeinde Fischbach erhob gegen diesen Entscheid beim Verwaltungsgericht (heute Kantonsgericht) Beschwerde. Zuvor hätte sie jedoch den Entscheid der Dienststelle eröffnen und einen kommunalen Bauentscheid fällen müssen. Wegen dieses Fehlers wies das Bundesgericht die Sache an die Einwohnergemeinde zurück.

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