Stadt Zug erhält neues Altstadtregelment

Nach einer Totalrevision tritt in der Stadt Zug dieses Jahr ein neues Altstadtreglement in Kraft. Damit wurde ein über dreissigjähriges Reglement erneuert.

Wie die Stadt Zug in einer Medienmitteilung schreibt, tritt per 1. April 2016 ein revidiertes Altstadtreglement in Kraft. Dieses bezwecke den Erhalt der Zuger Altstadt in ihrem Erscheinungsbild, ihrer Struktur und ihrer Masstäblichkeit. Das aktuelle Reglement stamme aus dem Jahr 1983 und sei nun einer Totalrevision unterzogen worden.

Das neue Reglement soll gemäss der Stadt Zug eine gesetzliche Grundlage bieten, um die Zuger Altstadt auch in Zukunft in ihrem kulturellen Wert und ihrer sehr hohen identitätsstiftenden Bedeutung zu erhalten. Grund für die Revision sei der Wandel im Verhältnis betreffend Umgang mit historischer Substanz und mit der Anwendung des Denkmal- und Ortsbildschutzes. Nebst dem Erhalt der Altstadt soll das neue Reglement auch genügend Spielraum bieten, um eine ausgewogenen Nutzung und Attraktivität für die Bewohner und Besucher sicherzustellen, so die Mitteilung weiter.

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