Zuger Pirat geht vor Gericht

Bald beschäftigen sich die Gerichte mit dem Zuger Wahlzetteldebakel. Der Pirat Stefan Thöni hat gegen den Entscheid des Zuger Regierungsrates, die Stimmenverhältnisse in den Protokollen der Regierungsratssitzungen zum Wahlzetteldebakel 2014 unter Verschluss zu halten, Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingelegt.

Beschwerdeführer Stefan Thöni begründet dies wie folgt: «Die Mitglieder des Regierungsrates werden einzeln in Persönlichkeitswahlen vom Volk gewählt. Dieses hat daher Anspruch darauf, zu erfahren, wie die Mitglieder des Regierungsrates im einzelnen stimmen. Leider werden die Stimmen nicht namentlich protokolliert, aber mit der Beschwerde können wir hoffentlich wenigstens erfahren wie die Stimmenverhältnise in der Regierung aussahen.»

Politischer Weg war nicht erfolgreich

Die Beschwerde stützt sich auf das Öffentlichkeitsgesetz, dessen Beratung im Kantonsrat sich unter anderem um genau den Punkt der regierungsrätlichen Sitzungsprotokolle drehte. Die vorberatende Kommission hatte explizit darauf hingewiesen, dass die Sitzungsprotokolle inklusive Namen und Stimmen dem Öffentlichkeitsgesetz unterstehen würde. Zwei Anträge der CVP, die Protokolle des Regierungsrates und der kantonsrätlichen Kommissionen vom Öffentlichkeitsgesetz auszunehmen, hat der Kantonsrat abgelehnt.

zentral+ berichtete ausführlich und exklusiv über die Hintergründe zum Wahlzetteldebakel. Lesen Sie dazu:

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