Luzerner Hanfanbauer muss in den Knast

Das Luzerner Kriminalgericht hat einen Marihuana-Anbauer zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 21 Monaten verurteilt. Der Angeklagte stand wiederholt vor Gericht, weil er im grösseren Stil Hanf produziert und verkauft hatte.

Der Angeklagte hatte ab Sommer 2009 während viereinhalb Jahren in einer Wohnung in der Agglomeration Luzern eine Hanfindooranlage betrieben. Es ist davon auszugehen, dass er über 16 Kilogramm Marihuana hergestellt haben dürfte. Die Behörden rechnen mit einem Umsatz von über 100’000 Franken und einem Gewinn von 45’000 Franken. Weiter gab der geständige Beschuldigte zu, unter Drogeneinfluss Auto gefahren zu sein.

Polizei suchte Kokain, fand aber Hanf

Wie das Kriminalgericht in seinem Urteil schreibt, hatte der Hanfanbauer mit seiner fachmännisch eingerichteten Indooranlage ein eigentliches Nebeneinkommen erzielt. Aufgeflogen war er im Januar 2014 im Rahmen einer Aktion gegen den internationalen Kokainhandel.

Das objektive Tatverschulden wiege eher leicht, erklärte das Gericht. Marihuana sei nur eine leichte Droge. Auch die produzierte Menge Marihuana wurde als nicht überaus gross eingeschätzt. Beim vorliegenden Fall liege aber eine rege deliktische Tätigkeit vor, die auf eine nicht zu bagatellisierende kriminelle Energie schliessen lasse.

Hanfanbauer stand vor Gericht – und eröffnete neue Anlage

Der Beschuldigte war bereits 2010 wegen Hanfanbau zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt worden. Dass er noch während dieses früheren Strafverfahrens, nämlich bereits im Sommer 2009, eine neue Hanfindooranlage in Betrieb nahm und diese trotz der Verurteilung weiterbetrieb, wertete das Gericht als Renitenz. Die Strafe müsse deswegen unbedingt vollzogen werden.

Das Kriminalgericht hat den 55-Jährigen von gewissen Vorwürfen, die den Eigenkonsum des Marihuanas betrafen, wegen Verjährung freigesprochen. Es verurteilte ihn wegen mehrfachen, teils schweren Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und des mehrfachen Fahrens in fahrunfähigem Zustand zu einer Freiheitsstrafe von 21 Monaten und einer Busse von 1000 Franken.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine teilbedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren und eine bedingte Geldstrafe gefordert. Zudem verlangte sie eine Busse von 20’000 Franken. Der Beschuldigte hat Berufung gegen das Urteil angekündigt.

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