Wie gut ist die Stadt als Arbeitgeberin?

Mehr Urlaub für frische Väter, mehr Möglichkeiten für Job und Familie: Es sind gleich mehrere Vorstösse, die in dieselbe Richtung ziehen. Und der Stadtrat hat Verständnis. Nur bei einem Punkt will er nicht mitmachen.

Frische Eltern sollen weniger arbeiten dürfen, das forderte die SP/Juso-Fraktion vom Luzerner Stadtrat in Form eines Postulats. Dieser nimmt die Forderung auf – und will ihm nachkommen. Er will eine entsprechende Regelung im städtischen Personalrecht aufnehmen. Konkret fordert das Postulat einen Anspruch auf die Reduktion des Beschäftigungsgrades um 20 Prozent, wenn dabei ein Beschäftigungsgrad von 60 Prozent nicht unterschritten wird.

Der Stadtrat habe sich im Rahmen des Gleichstellungsprogramms dafür ausgesprochen, familienfreundliche Bedingungen an den Arbeitsplätzen zu schaffen, schreibt er in seiner Antwort aufs Postulat. Dazu gehöre das Schaffen von Stellen im Teilzeitpensum. «Er erkennt, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert werden kann, wenn Pensenanpassungen auch während eines Anstellungsverhältnisses nach familiären Ereignissen wie Geburt oder Adoption bewilligt werden.»

Nebst Erhalt von Know-how und Vermeidung von Mutationskosten könne sich die Stadt Luzern in Zeiten des demographischen Wandels als Arbeitgeberin ausweisen, die konkret Massnahmen umsetze, welche der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dienen würden. Es sei daher angezeigt, eine entsprechende Regeleung im städtischen Personalrecht aufzunehmen.

Die SP/Juso-Fraktion hatte in einem zweiten Postulat die Forderung nach einem Ausbau des Vaterschaftsurlaubs bei Städtischen Angestellten von zehn auf 20 Arbeitstage gestellt. Zudem solle Vätern die Möglichkeit gegeben werden, ein Gesuch um unbezahlten Urlaub für 14 Wochen zu stellen.

Nicht viele Städte hätten bessere Bedingungen

In dieser Frage allerdings sieht der Stadtrat keinen Handlungsbedarf. Bis anhin hätten städtische Mitarbeiter Anspruch auf zehn besoldete Arbeitstage und zehn unbesoldete Arbeitstage Urlaub. Es sei den Mitarbeitenden freigestellt, zudem einen weiteren Antrag auf unbesoldeten Urlaub zu stellen. Diesen könne die Behörde für maximal drei Monate gewähren, wenn dadurch der Dienstbetrieb sichergestellt sei.

Zudem sähen nur wenige andere Städte einen Vaterschaftsurlaub vor, der über zehn Tage hinausgehe. Unter anderem die Städte Genf (4 Wochen), Bern (3 Wochen), Lausanne, (21 Tage).

Im Vergleich mit anderen Gemeinden habe die Stadt Luzern bereits jetzt eine fortschrittliche Regelung, deshalb wolle sie keine Änderungen vornehmen. Er lehnt das Postulat ab.

Job-Sharing?

Und noch eine dritte Motion zum Thema hat der Stadtrat beantwortet: Die Grüne/Junge Grüne-Fraktion forderte in einer Motion, dass die Stadt ihre Stellen fortan konsequent so ausschreibt, dass sie auch als Jobsharing besetzt werden könnten. Konkret sollen 100 Prozent-Stellen als solche mit einem Beschäftigungsgrad von 60 oder weniger Prozent bis 100 Prozent ausgeschrieben werden.

Der Stadtrat stellt sich nicht grundsätzlich gegen die Idee, weigert sich aber, sie als verbindlichen Auftrag in Form einer Motion entgegenzunehmen. Würde sie in ein Postulat umgewandelt und der Personalkompetenz des Stadtrates überlassen, wäre der Stadtrat bereit, sie umzusetzen.

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