Regierungsrat ist gegen «faire Unternehmenssteuern»

Der Erfolg der Steuerstrategie sei in Gefahr, wenn die «Initiative für faire Unternehmenssteuern» durchkomme. Der Luzerner Regierungsrat hat einen Gegenvorschlag – und zielt damit auf die Kleinen.

Der Luzerner Regierungsrat spricht sich gegen die Volksinitiative zur Erhöhung der Gewinnbesteuerung von Unternehmen aus. Der Gewinnsteuersatz soll gemäss den Initianten von 1,5 auf 2,25 Prozent erhöht werden, was einem Anstieg von 50 Prozent entspricht.

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die Initiative abzulehnen und unterbreitet einen Gegenvorschlag. Er hält es für falsch, die Luzerner Firmen im aktuellen Wirtschaftsumfeld und vor der Unternehmenssteuerreform III des Bundes stärker zu belasten. Das schreibt er in einer Medienmitteilung.
 
Mit der «Initiative für faire Unternehmenssteuern» will ein Linksbündnis im Wesentlichen die 2012 vorgenommene Halbierung des Gewinnsteuersatzes wieder zur Hälfte rückgängig machen. Die Initianten argumentieren, dass mit einer Korrektur bei den Unternehmenssteuern weitere Sparmassnahmen und Steuererhöhungen zulasten aller vermieden werden könnten.

Natürliche Personen «profitierten am Meisten»

Der Kanton Luzern hat mit den drei Steuergesetzrevisionen 2005, 2008 und 2011 die Steuerzahler um rund 450 Millionen Franken entlastet. Drei Viertel dieser Entlastungen seien den natürlichen Personen zugute gekommen, schreibt der Regierungsrat. Und nur ein Viertel den juristischen Personen. Insbesondere untere und mittlere Einkommen sowie Familien hätten stark profitiert. Wie die Sparmassnahmen diese Familien betreffen, lässt der Regierungsrat in seiner Mitteilung allerdings aus.

Und lobt seine Steuerstrategie: Sie habe dazu geführt, dass der Anteil der einkommensschwachen Haushalte von 2004 bis 2015 zurückging, während der Anteil der einkommensstarken Haushalte im gleichen Zeitraum wuchs.

Die Entlastungen des Einzelnen seien nur finanzierbar, wenn insgesamt die Einnahmen gleich bleiben oder steigen würden, so der Regierungsrat weiter. Zur Steuerstrategie des Kantons gehöre deshalb auch die Stärkung des Wirtschaftsstandorts. Sie solle Arbeitsplätze erhalten und schaffen, die wiederum Steuersubstrat generieren würden.
 
Der Regierungsrat beantragt deshalb dem Kantonsrat die Ablehnung der Volksinitiative. «Eine Erhöhung der Gewinnsteuer gemäss der Initiative würde die Konkurrenzfähigkeit des Wirtschaftsstandorts sowie die Planungssicherheit für Unternehmen im Kanton Luzern nachhaltig schädigen, ohne dabei wesentliche Mehreinnahmen zu erzielen», schreibt er. Diese Vorteile, die hart erarbeitet seien, sollen nach Überzeugung der Regierung nicht mit der Anhebung des Gewinnsteuersatzes, wie von den Initiative verlangt, fahrlässig wieder preisgegeben werden.
 
Dank der tiefsten Gewinnbesteuerung verfüge der Kanton Luzern über die beste Ausgangslage für die vom Bund geplante Unternehmenssteuerreform (USR) III. Die Initiative komme damit zum ungünstigsten Zeitpunkt. «Sie würde den Kanton Luzern zwingen, die Firmensteuern gerade dann zu erhöhen, wenn viele andere Kantone in Erwartung der Unternehmenssteuerreform III des Bundes ihre Gewinnsteuersätze massiv senken», so der Regierungsrat. Er befürchtet «im ungünstigsten Fall» eine Abwanderung von Unternehmen und Arbeitsplätzen aus dem Kanton Luzern.

Gegenvorschlag des Regierungsrates

Der Regierungsrat macht eine andere Einnahmequelle aus: Die Kleinstunternehmen sollen mehr bezahlen. Der Gegenvorschlag der Regierung beinhaltet die Einführung einer Minimalsteuer für Kapitalgesellschaften in der Höhe von 500 Franken und für Genossenschaften von 200 Franken. Heute würden rund 60 Prozent der juristischen Personen weniger als 500 Franken Staats- und Gemeindesteuern entrichten, argumentiert der Regierungsrat.

«Mit der Minimalsteuer würden sie neu die vielen öffentlichen Leistungen und Standortvorzüge pauschal abgelten, von denen sie im Kanton Luzern profitieren.» Ferner soll der Teilbesteuerungssatz zur Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung der Unternehmen und der daran beteiligten Personen von bisher 50 auf neu 70 Prozent erhöht werden. Diese Änderung ist Bestandteil der USR III und soll damit vorgezogen werden.
 
Der Gegenvorschlag des Regierungsrates ergäbe Mehreinnahmen von rund 8 Millionen Franken für den Kanton und von rund 9,2 Millionen Franken für die Gemeinden. Je rund 1 Million Franken würde die neue Minimalsteuer einbringen, 7 Millionen (Kanton) bzw. 8,2 Millionen (Gemeinden) die höhere Teilbesteuerung der Beteiligungserträge. Das Ziel der Aktion: «Der Kanton Luzern würde auch nach dieser Anpassung schweizweit die Nummer eins bei der Gewinnbesteuerung von Unternehmen bleiben.»

Initiative bringt mehr Mittel

Demgegenüber resultierten bei der Annahme der Volksinitiative geschätzte Mehrerträge von rund 10 bis 11 Millionen Franken (Kanton) und 19 bis 25 Millionen Franken (Gemeinden). Diese Mehreinnahmen will der Regierungsrat aber nicht gelten lassen: Ihnen ständen  Mindereinnahmen aus dem Bundessteueranteil des Kantons Luzern gegenüber. Diese würden aktuell auf 5 bis 9 Millionen Franken geschätzt.

Da mit weiter steigenden Steuererträgen der juristischen Personen gerechnet wird und zudem der Kantonsanteil im Rahmen der USR III von heute 17 auf neu 20,5 Prozent erhöht werden soll, dürften diese Mindereinnahmen bei Annahme der Initiative in künftigen Jahren noch deutlich höher ausfallen. Wie diese Mindereinnahmen bei Annahme des Gegenvorschlags aussehen würden, schreibt der Regierungsrat allerdings nicht.

Steuererleichterungen seien «kein Selbstzweck»

Zwischen 2009 und 2014 wurde die Steuerbelastung für juristische Personen insgesamt um 62,5 Prozent gesenkt. Die Steuererträge aus juristischen Personen lagen 2014 bereits wieder bei rund 90 Prozent des Steuerertrages von 2009. «Steuersenkungen sind kein Selbstzweck, sondern sollen die Ausfälle durch das Wachsen der Wirtschaft (z.B. durch Neuansiedlungen) mittel- bis langfristig wieder kompensieren», schreibt der Kanton. «Obwohl der wirtschaftliche Schwung der letzten Jahre durch Wirtschafts- und Währungskrisen gebremst wurde, konnten die Steuerausfälle bereits zum grössten Teil kompensiert werden.»

Verschiedene statistische Werte würden dokumentieren, dass in den letzten Jahren kein anderer Kanton mehr Firmenzuzüge verzeichnen konnte als Luzern. Der Kanton Luzern zieht zudem im interkantonalen Vergleich überdurchschnittlich viele steuerpflichte Personen an. Der Regierungsrat schreibt: «Die starken Argumente rund um die guten Rahmenbedingungen des Wirtschaftsstandortes Kanton Luzern sollen nach Überzeugung der Regierung nicht geschwächt werden.»

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