35 Wahlplakate von David Roth zerstört

Standorte, wo Plakate von David Roth zerstört wurden.

Schon 35 Plakate von SP-Nationalratskandidat David Roth wurden demoliert. Worüber sich der kantonale SP-Präsident besonders ärgert: Hauseigentümer hätten Vermieter gezwungen, Plakate mit seinem Konterfei zu entfernen.

Nicht nur Wahlplakate der SVP Luzern werden von Vandalen gerne ins Visier genommen und zerstört (zentral+ berichtete). Auch jene von David Roth sind offenbar ein beliebtes Ziel.

«Fünf Vermieter haben ihre Mieter gezwungen, das Plakat zu entfernen. Einer drohte mit einer Busse, ein anderer gar mit einer Kündigung.»

David Roth, Präsident SP Kanton Luzern und Nationalratskandidat

Roth ist Präsident der SP Kanton Luzern und kandidiert für die Nationalratswahlen vom 18. Oktober. Auf seiner Facebookseite ärgert sich Roth über das grosse Ausmass der gegen seine Person gerichteten Zerstörung: «Das muss jetzt einfach auch mal gesagt sein: An all diesen Stangen [siehe Bild] hing mal ein Plakat. Die SVP weint wegen jedem Plakat, dass ihr umgeworfen wird. Deshalb hier meine Bilanz: 35 Plakate wurden zerstört oder gestohlen. Und was ich noch viel schlimmer finde: Fünf Vermieter haben ihre Mieter gezwungen das Plakat zu entfernen. Einer drohte mit einer Busse, ein anderer gar mit einer Kündigung. Beides ist illegaler Machtmissbrauch seitens der Vermieter!»

Roth lässt sich ob des Vandalismus aber nicht unterkriegen. So schreibt er weiter: «Dank fleissigen Helfern stehen die Plakate an den Stangen bereits alle wieder. Danke dafür!»

Mieterverband und Beobachter sind uneins

Gemäss Mieterverband können Vermieter ihren Mietern nicht verbieten, etwa an ihren Balkonen Fahnen oder Plakate aufzuhängen. Vorausgesetzt, dies geschieht nur vorübergehend. Diese Diskussion wurde speziell im Jahr 2013 geführt. Damals wollten die Jungsozialisten mit 10’000 Fahnen auf ihre 1:12-Volksinitiative aufmerksam machen. Daraufhin hat der bürgerlich geprägte Hauseigentümerverband seine Mitglieder aufgefordert, solche Aushänge zu untersagen. Begründung: Die Fassade gehöre nicht den Mietern. Zudem werde der Hausfrieden beeinträchtig.

Der «Beobachter» beurteilt dies allerdings anders. Auf die Frage, ob jemand etwa eine Peace-Flagge am Balkon montieren dürfe, schreibt er: «Ein Banner an der Balkonbrüstung ist streng genommen nicht erlaubt. Denn es verändert das Erscheinungsbild des Hauses. Doch für wenige Tage wird der Vermieter oder die Hausgemeinschaft eine solche Flagge wohl dulden.

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