Zuger Regierung erlaubt Name «Kirschtortenplatz»

Der Platz an der Verzweigung der Gotthard- mit der Alpenstrasse kann offiziell «Kirschtortenplatz» benannt werden. Dies hat die Zuger Regierung entschieden. Sie stützt damit einen Entscheid des Zuger Stadtrates, gegen den Beschwerde erhoben wurde.

Der «Kirschtortenplatz» kommt doch zustande. Am 10. September 2013 entschied der Zuger Stadtrat, den heute namenlosen Platz an der Ecke Gotthard- / Alpenstrasse ab 2015 offiziell als Kirschtortenplatz zu benennen. Hier, so der Stadtrat, habe der Konditor Heinrich Höhn im Jahre 1915 die Zuger Kirschtorte erfunden und somit den Grundstein für die Erfolgsgeschichte der Torte gelegt. Die Neubenennung begründete der Stadtrat unter anderem mit der Verankerung der 400-jährigen Kirschen- und Kirschkultur in der Stadt  Zug und mit der internationalen Bekanntheit der Torte.

Gegen den Stadtratsbeschluss wurde Beschwerde erhoben. Nachdem diese abgewiesen wurde, gelangte der Beschwerdeführer am 13. April dieses Jahres mit einer Verwaltungsbeschwerde an den Regierungsrat, der nun den Stadtrat in seiner Entscheidung stützt. Formal, so die Regierung, sei der Zuger Stadtrat richtig vorgegangen. Und auch sonst spreche nichts gegen den neuen Namen. Dieser sei einfach schreib-, les- und aussprechbar. 

Nicht schwieriger auszusprechen als «Hänggelisteig»

Die Behauptung des Beschwerdeführers, die Bezeichnung «Kirschtortenplatz» könne von einer der deutschen Sprache nicht mächtigen Person weniger gut als die «übrigen deutschen Sprachbezeichnungen» verstanden werden, überzeuge angesichts der vom Stadtrat angeführten Gegenbeispiele («Hintergeissboden», «Hänggelisteig») nicht, argumentiert die Regierung.  Die kommunale Nomenklaturkommission hatte sich ebenfalls für den neuen Namen ausgesprochen.

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