Hat er seine Ehefrau ermordet?

Vor knapp 15 Jahren reiste ein polnisches Ehepaar mit einem gestohlenen Auto in die Schweiz ein – später wurde die Frau tot auf einer Wiese in Kriens aufgefunden. Am Mittwoch musste sich der beschuldigte Ehemann vor Gericht gestellt – und streitet die Tat ab.

Im Tötungsprozess gegen einen 50-jährigen Polen hat der Beschuldigte vor dem Luzerner Kriminalgericht jede Schuld von sich gewiesen. Auf einer Reise in die Schweiz 2001 sei seine Frau nach einem Streit davongelaufen. Später wurde sie in Kriens tot aufgefunden.

Der Beschuldigte erklärte am Mittwoch vor Gericht, er sei im Januar 2001 mit einem gestohlenen Auto und seiner Frau aus Polen in die Schweiz eingereist. Nach einem Streit wegen Alkohol und zu schnellen Fahrens sei seine Frau damals davongelaufen und habe gesagt, sie gehe nach Hause. Danach habe er nichts mehr von ihr gehört.

Fünfjährige Freiheitsstrafe gefordert

Die Frau wurde rund eine Woche später von einem Spaziergänger mit eingeschlagenem Schädel auf einer Wiese bei Kriens tot aufgefunden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vorsätzliche Tötung vor und verlangt eine fünfjährige Freiheitsstrafe. Der Beschuldigte wies den Vorwurf energisch zurück. «Ich bin unschuldig» sagte er während der Befragung durch das Kriminalgericht.

Nach der mutmasslichen Tat versuchte sich der Mann schliesslich im Kanton Zürich einer Polizeikontrolle zu entziehen, weil sein Auto gestohlen war, wie er vor Gericht erklärte. Bei der Flucht verunfallte er und versuchte aus einem Spital zu flüchten. Schliesslich wurde er nach Polen ausgeschafft. Dort habe er nie eine offizielle Vermisstmeldung zu seiner Frau gemacht, stellte eine Richterin fest.

Erinnerungslücken

Zu konkreten Fragen zum Ablauf und zu den Beweggründen der Reise in die Schweiz machte der Beschuldigte keine Aussagen. Er macht unter anderem Erinnerungslücken zu den Ereignissen geltend, die sich vor knapp 15 Jahren zugetragen haben sollen.

Die Verhandlung begann unter schwierigen Bedingungen. Der vorsitzende Richter wies den Beschuldigten mehrmals zurecht, erst zu reden, wenn er gefragt werde.

Dem Angeklagten, dessen Aussagen von einer Dolmetscherin übersetzt werden mussten, gelang es kaum, seine Aussagen auf den Punkt zu bringen. Dieser kritisierte mehrfach, dass die Polizeiprotokolle in Deutsch Übersetzungsfehler enthielten. Weiter kritisierte er seinen Pflichtverteidiger, er arbeite nicht für ihn.

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