Initianten sagen den «rechtlichen Kampf» an

Nun melden sich die Urheber der Stadtbild-Initiative mit einem Brief zu Wort. Sie sind mit der Abweisung der Initiative durch den Luzerner Stadtrat und mit den Berichten externer Gutachter gar nicht einverstanden: Die Initiative wolle keine Standorte verhindern, sondern ein neues Konzept vorschlagen. «Ebenso gewiss ist, dass die Initianten für alle Unterzeichner der Stadtbild-Initiative den politischen und rechtlichen Kampf für die Gültigkeit der Initiative auf sich nehmen», schreibt das Initiativkomitee.

Wo darf welches Hochhaus gebaut werden? Der nächste Schritt in dieser Frage steht bald an: Am 21. Mai entscheidet das Stadtluzerner Parlament über die umstrittene «Stadtbild-Initiative» des hochhauskritischen Vereins Stadtbild. Die Initiative verlangt in der Innenstadt ein Hochhausverbot. Damit würde ein Entscheid der Stimmbevölkerung von 2013 teilweise wieder aufgehoben: Damals haben die Stadtluzerner im Rahmen der Bau- und Zonenordnung (BZO) auch Ja gesagt zu den drei Hochhausstandorten Pilatusplatz, Bundesplatz und Steghof.

Die Initiative wurde vom Stadtrat in ihrer Gültigkeit angezweifelt. Pierre Tschannen und Dominik Elser vom Institut für öffentliches Recht in Bern kamen in einem Gutachten zum Schluss, dass es aus mehreren Gründen rechtswidrig sei, so kurz nach einer Abstimmung über die Hochhäuser schon wieder darüber abstimmen zu lassen (zentral+ berichtete). 

Stadtbild-Initianten wiedersprechen

Nun melden sich die Initianten mit einem Brief an den Stadtrat zu Wort. Sie sind mit der Abweisung gar nicht einverstanden: Die Initiative wolle nicht keine Standorte verhindern, sondern ein neues Konzept vorschlagen. Das Komitee der Stadtbild-Initiative habe sich seinerzeit ebenfalls und vor der Lancierung von Juristen zur Frage der Rechtskonformität der als allgemeinen Anregung verfassten Initiative beraten lassen, so die Initianten. «Das Initiativkomitee war damals und ist heute – im Unterschied zur Meinung der Gutachter Elser und Tschannen sowie des Stadtrates Luzern – von der Gültigkeit der Initiative aus folgenden Gründen überzeugt».

Die Initianden führen verschiedene Punkte auf, die aus ihrer Sicht nicht klar dargestellt wurden. Ihr Anliegen sie keine «Wiedererwägungsinitiative», sondern ein neues Hochhauskonzept für Luzern und Littau. «Der Stadtrat übernimmt im Bericht von den Gutachtern Elser/Tschannen unreflektiert die Würdigung, dass die Stadtbild-Initiative ein typisches Beispiel einer Wiedererwägungsinitiative darstelle.»

Dies ergebe sich aus Wortlaut, Entstehungsgeschichte und Stossrichtung der Initiative, da sie Hochhausstandorte zur Schonung des Ortsbilds nur mehr in fünf abschliessend genannten Gebieten ausserhalb der Kernstadt zulassen und die Errichtung von Hochhäusern an den BZO-Standorten Bundesplatz, Pilatusplatz und Steghof verhindern wolle.

Diese Würdigung sei tatsachenwidrig: Die Initiative strebe, wie aus dem Titel zu entnehmen sei, ein «intaktes Stadtbild» an. «Zur Stadt Luzern gehört nach der Fusion vom 17. Juni 2007 auch der Gemeindeteil Littau. Demnach verlangt die Initiative ausdrücklich eine Anpassung der Bau- und Zonenordnungen des Stadtteils Luzern und des Stadtteils Littau», so die Initanten.

«Der Stadtteil Luzern soll gemäss Ziff. 1a der Initiative Hochhausstandorte neu auf fünf Gebiete (Büttenen/Reuss- port/Damm-Sentimattstrasse/Bernstrasse/Eichwaldstrasse) beschränken. In Ziff. 1b sollen demgegenüber im Stadtteil Littau alle Hochhausstandorte gemäss Hochhauskonzept der Regionalplanung Luzern zulässig sein.»

Kernstadt soll frei von Hochhäusern werden

Die Initiative verfolge demnach zweierlei: Im Stadtteil Luzern soll die Kernstadt vor Hochhäusern (insbesondere auch vor den neu vorgesehenen Hochhausstandorten Pilatusplatz, Steghof und Bundesplatz) geschützt werden, während gleichzeitig mehr Hochhausstandorte (schätzungsweise um die 10) in den fünf Gebieten Büttenen/Reussport/ Damm- und Sentimattstrasse / Bernstrasse / Eichwaldstrasse des Stadtteils Luzern planerisch neu aufgenommen werden sollen.

Und da jeder Hochhausstandort erfahrungsgemäss mehr oder weniger ein Politikum darstellen könne, seien diese neuen Hochhausstandorte gemäss Ziff. 2 der Initiative je einzeln dem fakultativen Referendum zu unterstellen, so das Initiativkomitee. «Die neuen Hochhausstandorte im Stadtteil Luzern decken sich im Übrigen fast nahtlos mit den Vorschlägen des Hochhauskonzeptes der Regionalplanung Luzern vom 19.9.2008. Es geht also entgegen der unzutreffenden Darlegung der Gutachter Elser/Tschannen weniger um die Verhinderung bestimmter BZO- Standorte, sondern um ein völlig neues Hochhauskonzept für die ganze Stadt Luzern.»

Die Gutachter Elser/Tschannen hätten denn auch auf sträfliche Weise verkannt, dass die Stadtbild-Initiative den Stadtteil Littau neu und ausdrücklich in das Hochhauskonzept für die ganze Stadt Luzern einbinde, indem Ziff. 1b der Initiative im Stadtteil Littau alle Hochhausstandorte gemäss Hochhauskonzept der Regionalplanung Luzern zulassen wolle.

Stelle man auf die von der Regionalplanung Luzern im Hochhauskonzept vom 19. September 2008 vorgeschlagenen «Eignungsgebiete» ab, befinden sich im Stadtteil Littau weit über 30 Standorte für Hochhäuser sowie rund doppelt so viele Standorte für sogenannte «höhere Häuser». «Mit der von der Stadtbild-Initiative verfolgten Umsetzung des wichtigsten Teils des Hochhauskonzepts sind also das am 29. Oktober 2008 verabschiedete BZR Littau sowie die am 9. Juni 2013 in einer Volksabstimmung genehmigte BZO Stadtteil Luzern gleichermassen betroffen, da die Initiative – im klaren Unterschied zur BZO Stadtteil Luzern – für Hochhausstandorte eine stimmige Lösung für das ganze Stadtgebiet vorsieht (also nicht nur die Kernstadt Luzern betreffend, sondern den ganzen Stadtteil Luzern sowie insbesondere auch den Stadtteil Littau).»

Die Stimmbürger sollen informiert werden

«Die Initiative bezweckt demnach nicht, die am 9. Juni 2013 genehmigte BZO der Stadt Luzern in Wiedererwägung zu ziehen. Sie bezweckt vielmehr, für die beiden Stadtteile Luzern und Littau ein völlig neues, gesamthaftes Hochhauskonzept der Stimmbürgerschaft erstmals und neu vorzulegen. Dass hierbei drei bisherige Hochhausstandorte in der Kernstadt entfallen sollen, erscheint im Vergleich zur Tragweite der Initiative (Dutzende neuer Hochhausstandorte sowohl im Stadtteil Luzern wie im Stadtteil Littau, fakultative Referendumsmöglichkeit für jeden der neu auszuscheidenden Hochhausstandorte) gänzlich untergeordnet», so die Initanten weiter.  Deshalb sei es unhaltbar und verfehlt, die Stadtbild-Initiative als «Wiedererwägungsinitiative» abzuschmettern.

Eine einheitliche BZO für das gesamte Stadtgebiet

Weil die Gutachter Elser/Tschannen vom Stadtrat nicht hinreichend informiert bzw. dokumentiert worden seien, sei ihnen bei der Erstellung des Gutachtens (auch) entgangen, dass die Stadt Luzern seit dem 20. Juni 2007 durch den Fusionsvertrag zwischen den damaligen Gemeinden Luzern und Littau verpflichtet ist, eine inhaltlich einheitliche BZO für das gesamte Gemeindegebiet der vereinigten Gemeinde Luzern zu erarbeiten.

«Nichts steht entgegen, die vorstehend dargelegten Erwägungen auch den Stimmbürgern im Rahmen der anstehenden Volksabstimmung bekannt zu geben. Ebenso gewiss ist, dass die Initianten für alle Unterzeichner der Stadtbild-Initiative den politischen und rechtlichen Kampf für die Gültigkeit der Initiative auf sich nehmen», schreibt das Initiativkomitee. «Falls notwendig, also falls der Grosssadtrat die Initiative auch für ungültig erklärt, werden wir den Rechtsweg beschreiten und gegebenenfalls bis vor Bundesgericht ziehen» fügt Alexandros Guekos, Präsident des Vereins Stadtbild auf Anfrage hinzu. 

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