Etappensieg für Sika-Familienerben

Im Übernahmekampf um den Baustoffkonzern Sika hat die Gründerfamilie einen Sieg errungen: Die Übernahmekommission hat die Opting-Out-Klausel in den Sika-Statuten bestätigt. Entschieden ist aber noch nicht alles.

Eine erste Runde im Streit um den Verkauf des Baustoffkonzerns Sika ist entschieden. Wie SRF Online mitteilt, hat die Übernahmekommission die umstrittene Opting-Out-Klausel in den Sika-Statuten bestätigt. Minderheitsaktionäre würden nicht benachteiligt, wenn sie von Beginn weg über die Opting Out-Klausel informiert gewesen seien, so die Übernahmekommission.

Die Familienholding hatte beantragt, die Übernahmekommission solle feststellen, dass der Verkauf der Aktien durch die Familie Burkard an Saint-Gobain den französischen Konzern nicht verpflichte, den Publikumsaktionären der Sika ein öffentliches Übernahmeangebot zu unterbreiten (zentral+ berichtete).

Zusätzlich hielt die Übernahmekommission fest, dass die Opting-Out-Bestimmung in den Sika-Statuten gültig sei, solange die Generalversammlung des Unternehmens nicht beschliesse, sie aufzuheben.

Minderheitsaktionäre umgangen

Die so genannte Opting-Out-Klausel in den Statuten erlaubt es der Sika-Gründerfamilie, dem französischen Saint-Gobain-Konzern ihre Unternehmensanteile über Sika zu verkaufen, ohne dass die anderen Aktionäre eine Kaufofferte für ihre Aktien erhalten. 

Die Gründerfamilie hat ihre Anteile in der Schenker Winkler Holding AG gebündelt. Sie hält 16,4 Prozent des Kapitals und 52,6 Prozent der Stimmrechte an Sika.

Anfang Dezember hatte die Schenker Winkler Holding den Verkauf ihrer Anteile am Unternehmen für 2,75 Milliarden Franken an die französische Konkurrentin angekündigt.

Sika-Führung wehrt sich gegen Verkauf

Gegen den Verkauf erhob sich Widerstand vom Management und vom Verwaltungsrat, aber auch von anderen Aktionären. Sie befürchten unter anderem, dass Sika unter der Kontrolle von Saint-Gobain nicht mehr so erfolgreich wirtschaften könne wie bisher. Die Sika-Führung hat das Stimmrecht der Gründerfamilie bis auf weiteres auf 5 Prozent beschränkt.

Der Streit um Sika ist noch nicht entschieden: Unter anderem ist beim Kantonsgericht Zug derzeit ein Entscheid darüber ausstehend, ob die vom Verwaltungsrat erlassene Stimmrechtsbeschränkung für die Schenker Winkler Holding rechtens sei.

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