Abreissen oder stehen lassen?

In diesen Tagen werden die ersten Entscheide im Zusammenhang mit den Krienser Hochwaldhütten erwartet. Wessen Hütte nicht nachträglich bewilligt wird, dem droht vermutlich der erzwungene Abriss.

Für Bauten im Krienser Hochwald mussten 89 Baugesuche eingereicht werden. Nachdem die Gemeinde als Folge eines Bundesgerichtsentscheids einen umfassenden Hüttenkataster am Pilatus aufnehmen musste, wurden die Gesuche nötig. Er soll aufzeigen, wo in den letzten Jahrzehnten ausserhalb der Bauzonen Bauten entstanden oder bestehende baulich verändert wurden, wie die Gemeinde Kriens mitteilt.

Bei insgesamt 52 Gesuchen wurden Einsprachen eingereicht – allesamt von einer Naturschutzorganisation. Für Bauten und Anlagen, die nicht bewilligt werden können, prüft die Gemeinde drei Möglichkeiten:

  • Die Bauten müssen abgebrochen und der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden.
  • Eine vorübergehende Duldung der Anlage, wo gutgläubiges Handeln der Grundeigentümer angenommen werden kann.
  • Eine langfristige Duldung der Anlage, wenn keine Verletzung von zwingenden öffentlichen Interessen besteht, gutgläubiges Handeln der Grundstückbesitzer angenommen oder ein Abbruch unverhältnismässig ist.
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